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Vertragsunterlagen umfassen alle Dokumente, die Grundlage für einen Bauvertrag oder eine Bauleistung sind. Sie dienen dazu, Rechte und Pflichten klar festzuhalten, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen

  • Vertragsunterlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich definiert, ergeben sich aber aus §§ 631 ff. BGB.

  • Sie können neben dem eigentlichen Bauvertrag auch Pläne, Leistungsverzeichnisse und technische Beschreibungen enthalten.

  • Alle Vertragsunterlagen müssen übereinstimmen, damit keine widersprüchlichen Regelungen entstehen.

  • Änderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten, um spätere Beweise zu sichern.

 

Typische Bestandteile der Vertragsunterlagen

  • Bauvertrag mit den vereinbarten Konditionen

  • Bau- und Leistungsbeschreibung

  • Bauzeitenplan und Zahlungsplan

  • Zeichnungen, Pläne und Statiken

  • Besondere Vereinbarungen wie Festpreise oder Garantien

 

Tipp: Prüfen Sie alle Vertragsunterlagen gründlich, bevor Sie unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass Ihre Interessen geschützt sind und keine versteckten Risiken bestehen.