Die VOF regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen, wie Planungs-, Beratungs- oder Ingenieurleistungen. Sie stellt sicher, dass Ausschreibungen transparent, fair und wettbewerbsorientiert durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage war die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) als Verwaltungsvorschrift.
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Bei öffentlichen Aufträgen gelten die Prinzipien der Gleichbehandlung, Transparenz und wirtschaftlichen Mittelverwendung.
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Die VOF gilt insbesondere für Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die öffentliche Leistungen erbringen.
Typische Inhalte von VOF-Ausschreibungen
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Bekanntmachung von Leistungen und Ausschreibungsfristen
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Eignungsprüfung von Bewerbern
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Kriterien zur Auswahl des besten Angebots
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Vertragsabschluss und Leistungsüberwachung
Tipp: Prüfen Sie Ausschreibungsunterlagen sorgfältig, bevor Sie ein Angebot einreichen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu VOF-Verfahren, vertreten Ihre Interessen als Freiberufler und sichern Ihre Ansprüche.