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Das Widerrufsrecht im Verbraucherbauvertrag erlaubt dem Bauherrn, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es stärkt den Verbraucherschutz und gibt dem Bauherrn die Möglichkeit, sich vor unüberlegten Entscheidungen zu schützen.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist § 355 BGB in Verbindung mit den Vorschriften zu Verbraucherbauverträgen (§§ 650a–650v BGB)

  • Verbraucher haben meist 14 Tage Zeit, den Vertrag nach Zugang der Vertragsunterlagen zu widerrufen

  • Der Widerruf muss schriftlich oder in Textform erfolgen, z. B. per Brief, Fax oder E-Mail

  • Verpasst der Verbraucher die Frist, wird das Widerrufsrecht unwiderruflich ausgeschlossen

  • Nach einem wirksamen Widerruf müssen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden

 

Typische Anwendung

  • Ein Bauherr unterschreibt einen Vertrag für einen Neubau, erhält jedoch Zweifel an Bauumfang oder Kosten

  • Innerhalb der Widerrufsfrist kann er den Vertrag widerrufen, ohne dass er Nachteile fürchten muss

  • Unternehmer müssen bei Widerruf Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten und eventuell erbrachte Leistungen abrechnen

 

Tipp: Prüfen Sie die Widerrufsfrist sorgfältig und dokumentieren Sie Ihren Widerruf schriftlich. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihr Widerrufsrecht korrekt auszuüben und unklare Vertragsklauseln zu vermeiden.