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Die Heizkostenverordnung (HeizKV) regelt in Deutschland, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Mietwohnungen abgerechnet werden müssen. Ziel ist es, Verbrauchsgerechtigkeit zu schaffen: Wer mehr verbraucht, zahlt mehr – wer spart, zahlt weniger.

Vermieter sind verpflichtet, die Heizkosten mindestens zu 50 %, höchstens zu 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter zu berechnen. Der Rest darf als Grundkosten (z. B. für Wartung oder Heizungsbetrieb) verteilt werden.

Damit das funktioniert, müssen geeignete Messgeräte installiert sein – etwa Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmemengenzähler. Die Abrechnung muss klar und verständlich sein. Verstöße gegen die Heizkostenverordnung können zur Kürzung der Nebenkosten durch den Mieter führen.

Tipp: Wenn Abrechnungen unklar sind oder die Geräte fehlen, können Rechtsanwälte für Mietrecht helfen, die Heizkosten rechtlich prüfen zu lassen und unberechtigte Nachforderungen abzuwehren.

Beispiele aus der Praxis:

  • Der Vermieter rechnet pauschal Heizkosten ab → Verstoß gegen die HeizKV

  • Mieter stellen fest, dass Zählerstände fehlen oder manipuliert sind

  • Der Verbrauch wurde nicht richtig erfasst → Kürzungsrecht bis zu 15 %