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[ Rechtsanwälte Kübler Fachanwaltskanzlei ]

Ihre Anwälte für Verkehrsrecht & Kfz-Recht – an Ihrer Seite nach dem Unfall

Ansprüche durchsetzen

Schaden eingrenzen

Unfall regulieren

Ein kurzer Moment der Unauf­merksamkeit – und schon ist es passiert: Ein Verkehrs­unfall kann das Leben von einem Augenblick auf den anderen auf den Kopf stellen. In solch stressigen Situationen ist es gut, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben. Wir verfügen über lang­jährige Erfahrung im Verkehrs­recht, insbesondere in der Unfall­regulierung, und stehen Privat­personen wie Gewerbe­treibenden mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Anwälte kümmern uns kompetent und engagiert um alle recht­lichen Fragen rund um Straßen­verkehr, Unfall, Führer­schein und Kfz, damit Sie sich schnell wieder auf das Wesentliche konzentrieren können.

[ Unfall­regulierung & Verkehrszivilrecht ]

Unser Schwerpunkt ist die Unfall­regulierung

Ein besonderer Schwer­punkt unserer Kanzlei im Verkehrs­recht liegt auf der Unfall­regulierung – der Abwicklung von Verkehrs­unfällen. Wir haben in zahlreichen Unfall­fällen erfolgreich die Ansprüche unserer Mandanten durch­gesetzt und wissen genau, worauf es ankommt. Die Regulierung eines Verkehrs­unfalls gestaltet sich heute oft kompliziert und zeit­aufwendig. Selbst wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, versuchen Haft­pflicht­versicherungen nicht selten, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen. Hier kommen wir ins Spiel: Wir setzen uns von Anfang an dafür ein, dass Sie den vollen Schaden­ersatz erhalten, und streben eine schnelle, konsequente Abwicklung Ihres Falls an.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation und Vorgehens­weise rund um den Unfall. Das bedeutet: Wir prüfen und beziffern Ihre Ansprüche, führen den Schrift­verkehr mit der gegnerischen Versicherung, mit Gutachtern, Werk­stätten und – falls erforderlich – Ärzten. Sie müssen sich weder mit Papier­kram noch mit schwierigen Verhandlungen auseinander­setzen. Für Sie ist gewähr­leistet, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen­bleiben und zu Ihrem Recht kommen. Kontaktieren Sie uns idealer­weise so früh wie möglich nach einem Unfall – so können wir früh­zeitig die Weichen richtig stellen und folgen­schwere Fehler vermeiden.

Im Verkehrs­zivilrecht kümmern wir uns um Schaden­ersatz und Schmerzens­geld in all ihren Facetten. Dazu gehören insbesondere:

1.

Sachschäden am Fahrzeug:
Z.B. Reparatur­kosten oder bei Total­schaden der Wieder­beschaffungs­wert Ihres Autos.

2.

Wertminderung:
Der merkantile Minder­wert Ihres Fahr­zeugs, falls es nach der Reparatur weniger wert ist.

3.

Nutzungsausfall und Mietwagenkosten:
Ent­schä­digung dafür, dass Sie Ihr Fahr­zeug unfall­bedingt nicht nutzen können, oder Kosten für einen angemessenen Miet­wagen.

4.

Personenschäden:
Heil­behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall und Schmerzens­geld für erlittene Verletzungen.
Wir machen sämtliche Ansprüche für Sie geltend – von Haft­pflicht­schäden (gegenüber dem Unfall­gegner) bis zu Kasko­schäden (gegenüber der eigenen Versicherung bei Eigen­verschulden). Wussten Sie schon? Wenn Sie an einem unverschuldeten Unfall beteiligt sind, muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwalts­kosten tragen. Sie können unsere Hilfe also ohne finanzielles Risiko in Anspruch nehmen, um Ihren Unfall professionell regulieren zu lassen.

[ Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten ]

Bußgeld, Fahrverbot, Punkte …

Im Straßen­verkehr kann es schnell zu Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten kommen – sei es ein Tempo­verstoß, ein über­sehenes Rot­licht oder das Handy am Steuer. Wenn Ihnen ein Buß­geld­bescheid ins Haus flattert, ein Fahr­verbot droht oder sich Punkte in Flensburg ansammeln, stehen wir Ihnen zur Seite. Als erfahrene Verkehrs­rechtler wissen wir, worauf bei Buß­geld­verfahren zu achten ist.

Wir prüfen gründlich, ob der Vorwurf berechtigt ist und ob sich ein Einspruch lohnt. Oft gibt es Ansatz­punkte, um Mess­fehler oder Form­fehler auf­zudecken – zum Beispiel bei Geschwindigkeits­messungen oder Ampel­Blitzern.

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Unsere Kanzlei berät Sie praxis­nah und verständlich über Ihre Optionen. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und wann es sinnvoller ist, ein Verwarn­geld zu akzeptieren, um größere Konsequenzen zu vermeiden. Entscheiden Sie sich für eine Verteidigung, übernehmen wir die außer­gerichtliche Korres­pondenz mit der Buß­geld­stelle und vertreten Ihre Interessen in der Verhandlung vor Gericht. Ziel ist immer, Punkte und Fahr­verbote nach Möglichkeit abzu­wenden oder deren Dauer zu verkürzen. So schützen wir Ihren Führer­schein und entlasten Sie von dem Stress, den ein Buß­geld­verfahren mit sich bringt.

[ Verkehrsstrafrecht ]

Ihr Verteidiger bei Un­fall­flucht, Trunken­heit & Co.

Noch gravierender als Ordnungs­widrigkeiten können Verkehrs­straf­taten sein. Wenn gegen Sie ein straf­recht­licher Vorwurf im Straßen­verkehr erhoben wird, gilt es, schnell zu handeln. Typische Fälle im Verkehrs­straf­recht sind etwa Unfall­flucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfall­ort), Trunkenheit im Verkehr (Alkohol oder Drogen am Steuer), fahrlässige Körper­verletzung (z. B. wenn bei einem Unfall jemand verletzt wurde) oder Fahren ohne Fahrer­laubnis. In solchen Situationen drohen nicht nur Punkte, sondern empfindliche Strafen: Von hohen Geld­strafen über den Führer­schein­entzug bis hin zu Freiheits­strafen in schweren Fällen.
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Als Ihre Verteidiger im Verkehrs­straf­recht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Wir unterstützen Sie von Anfang an – bereits im Ermittlungs­verfahren. Das bedeutet: Wir nehmen Akten­einsicht, beraten Sie zum richtigen Verhalten (etwa Ihrem Recht zu schweigen) und entwickeln eine individuelle Verteidigungs­strategie. Unser Ziel ist es, mögliche Strafen abzu­wenden oder so gering wie möglich zu halten. Vor Gericht stehen wir an Ihrer Seite, argumentieren juristisch fundiert und setzen uns dafür ein, Ihre Fahrer­laubnis und Ihren Leumund zu schützen. Dank unserer Expertise kennen wir die Schnitt­stellen zwischen Straf­recht und Verkehrs­recht genau und wissen, wie z. B. technische Gutachten oder Zeugen­aussagen zu bewerten sind. So erhalten Sie eine kompetente Straf­verteidigung, wenn es darauf ankommt.

[ Fahrerlaubnisrecht ]

Hilfe bei Führer­schein­entzug und MPU

Für viele ist der Führer­schein unent­behrlich – sei es beruflich oder privat. Umso drama­tischer ist es, wenn die Fahrer­laubnis in Gefahr gerät oder bereits entzogen wurde. Im Fahrer­laubnis­recht unterstützen wir Führer­schein­inhaber dabei, ihre Fahrer­laubnis zu behalten oder schnellst­möglich zurück­zu­erlangen. Unsere Kanzlei berät Sie, wenn Ihnen der Führer­schein­entzug droht – etwa wegen zu vieler Punkte oder einer schwer­wiegenden Verkehrs­auf­fälligkeit – und zeigt Ihnen Wege auf, was jetzt zu tun ist.
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Wir kennen die Verfahren der Fahrer­laubnis­behörde (Führer­schein­stelle) genau und helfen Ihnen, sich best­möglich auf eine Medizinisch-Psychologische Unter­suchung (MPU) vor­zubereiten oder diese im Ideal­fall zu vermeiden. Sollte bereits eine Ent­ziehung erfolgt sein, prüfen wir die Erfolgs­aussichten, dagegen recht­lich vor­zugehen. Beispiel­weise kann in einigen Fällen ein Einspruch gegen die Führer­schein­ent­ziehung oder ein Antrag auf Wieder­erteilung gestellt werden. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess, erledigen den Schrift­verkehr mit den Behörden und vertreten Sie, falls nötig, auch vor dem Verwaltungs­gericht. Unser Anliegen ist es, dass Sie schnellst­möglich wieder mobil sind und die Angelegen­heit ohne unnötige Hürden bewältigen können.

[ Kfz-Vertragsrecht ]

Kauf, Leasing und Gewähr­leistung bei Fahrzeug­mängeln

Nicht nur Unfälle und Verkehrs­verstöße können juristischen Ärger bringen – auch rund um den Auto­kauf oder das Kfz-Leasing kann es recht­liche Probleme geben. Im Kfz-Vertrags­recht beraten und vertreten wir Fahrzeug­halter, Käufer und Händler bei allen Konflikten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug­kauf, -verkauf oder -leasing. Haben Sie ein Auto gekauft und anschließend Mängel fest­gestellt? Streitigkeiten über Gewähr­leistung und Garantie bei Fahrzeug­mängeln sind unser täg­liches Geschäft. Wir setzen Ihre Rechte als Käufer durch – beispiels­weise Ihr Recht auf Nach­besserung (Reparatur des Mangels), Minderung des Kauf­preises oder Rücktritt vom Kauf­vertrag, falls der Mangel nicht behoben wird. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Gebraucht­wagen oder Neu­wagen handelt – wir kennen die Besonder­heiten beider Fälle.
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Auch beim Leasing von Fahr­zeugen stehen wir Ihnen zur Seite. Ärger mit dem Leasing­geber über den Zustand des Autos bei der Rückgabe, unerwartete Nach­zahlungen oder Schwierig­keiten bei der vorzeitigen Kündigung des Leasing­vertrags können schnell teuer werden. Wir prüfen Ihren Leasing­vertrag, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzu­wehren. Ebenso helfen wir Auto­händlern und Werk­stätten bei recht­lichen Auseinander­setzungen – etwa wenn unberechtigte Gewähr­leistungs­ansprüche gestellt werden oder Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Kurz: Im Kfz-Vertrags­recht sorgen wir dafür, dass vertrag­liche Verein­barungen rund ums Fahr­zeug eingehalten werden und Ihre wirtschaft­lichen Interessen gewahrt bleiben.

[ Unsere Leistungen ]

Beratung, außergerichtliche und
gerichtliche Vertretung

Ganz gleich, in welchem Bereich des Verkehrs­rechts Ihr Anliegen liegt – unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Betreuung und praxis­nahe Unterstützung. Wir legen großen Wert darauf, für juristische Laien verständlich zu bleiben und Ihnen komplexe Sach­verhalte in klarer Sprache zu erklären. Vom ersten Beratungs­gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens stehen wir eng an Ihrer Seite. Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

1.

Individuelle Beratung:
Wir nehmen uns Zeit für eine gründliche Erst­beratung, analysieren Ihre Situation und klären Sie über Ihre Rechte und Handlungs­optionen auf. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Rechts­lage und der Erfolgs­aussichten.

2.

Außergerichtliche Vertretung:
Wir übernehmen die Verhandlung und Korres­pondenz mit der Gegen­seite, Versicherungen oder Behörden. Ob Schadens­meldung bei der Versicherung, Einspruch gegen einen Buß­geld­bescheid oder Antrag bei der Führer­schein­stelle – wir setzen Ihre Ansprüche und Interessen außer­gerichtlich durch, wo immer dies möglich ist. Unser Ziel ist es dabei, eine schnelle und effiziente Lösung zu erreichen, die Ihren Aufwand minimal hält.

3.

Gerichtliche Durchsetzung:
Sollte eine außer­gerichtliche Einigung nicht erreichbar sein, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht. Wir sind in allen Instanzen des Verkehrs­rechts für Sie da – von Verfahren vor dem Amts­gericht oder Land­gericht (z. B. bei Unfall­forderungen oder Vertrags­streitigkeiten) bis hin zu Straf­verfahren vor dem Straf­gericht oder verwaltungs­rechtlichen Verfahren. Mit Nach­druck und Fach­kenntnis bringen wir Ihre Position zur Geltung.

4.

Kommunikation und Abwicklung:
Während des gesamten Prozesses übernehmen wir die vollständige Kommunikation mit allen Beteiligten. Sie müssen sich nicht mit Schrift­verkehr, Tele­fonaten oder Formularen herum­schlagen – das erledigen wir für Sie. Wir halten Sie dabei stets auf dem Laufenden, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten. Dank unserer Unterstützung sparen Sie Zeit und Nerven, denn wir koordinieren alle Schritte, z. B. die Ab­stimmung mit Gut­achtern, die Einhaltung von Fristen und die Vorbereitung der Unter­lagen.
Vertrauens­volle Zusammen­arbeit und Mandanten­nähe stehen bei uns an erster Stelle. Sie können sicher sein, dass Ihr individuelles Anliegen mit größter Sorgfalt behandelt wird. Unsere Anwälte gehen professionell und gleichzeitig menschlich auf Ihre Situation ein. Wir wissen, dass Verkehrs­angelegenheiten oft mit persönlichen Sorgen verbunden sind – sei es der Schock nach einem Unfall oder die Angst um den Führer­schein. Deshalb setzen wir nicht nur auf juristisches Fach­wissen, sondern auch auf verständnis­volle Beratung und Transparenz im Vorgehen.

Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit haben für uns höchste Priorität. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Verkehrs­recht – kompetent, klar strukturiert und stets im Dienst Ihrer Rechte. Zögern Sie nicht, uns anzu­sprechen: Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen und verhelfen Ihnen schnell und sicher zu Ihrem Recht im Straßen­verkehr.

[ Kontaktieren Sie uns ]

Für Ihre Rechte im Straßenverkehr. Punkt.

Verkehrsrecht? Wir setzen Ihre Ansprüche durch – nach Unfall, Bußgeld oder Fahrverbot.