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Ein Darlehensvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, bei der eine Person (Darlehensgeber) einer anderen (Darlehensnehmer) Geld oder Sachen auf Zeit überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Betrag zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, häufig mit Zinsen.

Der Darlehensvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 488 ff.) geregelt. Er kommt durch Angebot und Annahme zustande und sollte schriftlich abgeschlossen werden – besonders bei größeren Beträgen.

Es gibt verschiedene Formen:

  • Privates Darlehen (z. B. unter Freunden oder in der Familie)

  • Bankdarlehen (z. B. Ratenkredit, Baufinanzierung)

  • Verbraucherdarlehen mit besonderen Schutzvorschriften für private Kreditnehmer

Wichtige Inhalte im Vertrag:

  • Darlehenssumme

  • Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten

  • Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

 

Tipp: Bei Problemen mit Zinsen, Rückzahlung oder Kündigung helfen Rechtsanwälte für Vertragsrecht oder Bankrecht, den Darlehensvertrag rechtlich zu prüfen oder zu verhandeln.

Beispiele aus der Praxis:

  • Eine Bank vergibt ein Autodarlehen mit 5 Jahren Laufzeit und Zinsen.

  • Ein Unternehmer leiht sich Geld privat von Bekannten, ohne schriftlichen Vertrag – später gibt es Streit.

  • Ein Verbraucher möchte einen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen.