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Der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB gehört zu den zentralen Rechten eines Eigentümers. Er ermöglicht es, eine Sache von jemandem zurückzufordern, der sie besitzt, obwohl ihm kein Recht dazu zusteht. Dieser zivilrechtliche Anspruch ist besonders wichtig, wenn das Eigentum zwar rechtlich besteht, aber faktisch von einer anderen Person genutzt wird – und das ohne rechtliche Grundlage.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • § 985 BGB regelt den Anspruch auf Herausgabe zugunsten des Eigentümers einer Sache

  • Damit der Anspruch greift, muss der Anspruchsteller nachweislich Eigentümer sein

  • Außerdem darf der aktuelle Besitzer kein Besitzrecht haben, also weder vertraglich noch gesetzlich zur Nutzung berechtigt sein

  • Ein Besitzrecht kann sich beispielsweise aus einem Mietvertrag, einem Leihverhältnis oder gesetzlichen Regelungen wie § 1006 BGB ergeben

  • Liegt ein solches Recht vor, kann der Eigentümer die Herausgabe nicht verlangen – zumindest nicht über § 985 BGB

 

Da dieser Anspruch nur gegen den momentanen Besitzer wirkt, muss geprüft werden, wer die Sache tatsächlich innehat. Nur wenn diese Person kein Recht zum Besitz besitzt, lässt sich die Sache rechtlich einfordern.

Tipp: Eigentümer, die ihre Sache zurückfordern möchten, sollten genau prüfen, ob ein Besitzrecht besteht oder nicht. Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Zivilrecht oder Eigentumsrecht helfen bei der Prüfung, übernehmen die rechtssichere Formulierung der Forderung und vertreten Ihre Interessen nötigenfalls auch gerichtlich.

Beispiele aus der Praxis

  • Eine Kamera wird verliehen, doch nach Ablauf der Frist verweigert der Entleiher die Rückgabe – der Eigentümer fordert sie mithilfe eines Rechtsanwalts zurück

  • Ein Grundstückseigentümer kündigt den Pachtvertrag, doch der Pächter gibt das Gelände nicht heraus – der Eigentümer klagt auf Herausgabe

  • Nach einem Diebstahl taucht das gestohlene Fahrrad bei einer dritten Person auf – der rechtmäßige Eigentümer verlangt die Rückgabe, obwohl der Besitzer nichts vom Diebstahl wusste