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[ Rechts­anwälte Kübler Fachanwalts­kanzlei ]

Unsere weiteren Kompe­tenzen und Rechts­gebiete

Versicherungs­recht

Bau- & Immobilienrecht

Verkehrs­recht

Verwaltungs­recht

Arbeitsrecht

[ Versicherungsrecht ]

Schutz & Stärke

Sie sind als Versicherungs­nehmer oftmals der Willkür Ihrer Versicherung ausgesetzt. Bei den Ihnen zustehenden Leistungen ist die Versicherung bemüht, Ihren Anspruch auf das Notwendigste zu kürzen. Erforderlich ist hier, den Entscheidungs­trägern der Versicherungen auf Augenhöhe entgegenzutreten und den Schadensfall in das richtige Verhältnis zu setzen. Die exakte Darstellung des Sachverhaltes und Beschreibung des Schadens sind entscheidend, damit die Versicherung ihrer Leistungs­pflicht nachkommt.

Versicherungs­recht stellt einen besonderen Regelungs­bereich des bürgerlichen Rechts und des Handels­rechts dar. Es regelt das Verhältnis zwischen Versicherungs­nehmer und Versicherungs­unternehmen sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich die Versicherungs­aufsicht.

Neben den Regelungen im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) ist das private Versicherungs­recht vor allem im Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) geregelt.

Das Versicherungs­recht regelt vielfältige Situationen im Alltag. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Versicherungs­leistungen aus:

Versicherungen im Überblick:
  • Kfz Versicherung
  • Haus­rat­ver­sicherung
  • Wohn­ge­bäude­ver­sicherung
  • Feuer­ver­sicherung
  • Ein­bruchs­diebstahl- und Raub­ver­sicherung
  • Reise­ge­päck­ver­sicherung
  • Reise­rück­tritts­kosten-Ver­sicherung
  • Haft­pflicht­ver­sicherung
  • Produkt­haft­pflicht­ver­sicherung
  • Lebens­ver­sicherung, Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung
  • Unfall­ver­sicherung
  • Kran­ken­ver­sicherung
  • Trans­port­ver­sicherung
  • Ver­trauens­schaden­ver­sicherung
  • Waren­kredit­ver­sicherung
  • Bau­leis­tungs­ver­sicherung
  • Betriebs­unter­brechungs­ver­sicherung
  • Umwelt­haft­pflicht-Ver­sicherung
  • Umwelt­schaden­ver­sicherung
  • D&O Versicherung.

[ Anwalt für Verkehrs­recht ]

Freie Fahrt

Das Verkehrs­recht bildet einen zentralen Tätigkeits­bereich der Fachanwalts­kanzlei. Die Regulierung von Verkehrs­unfällen steht dabei im Vordergrund. Der richtige Ansprechpartner sind wir auch bei Buß­geldern, Führerschein­entzug oder sonstigen Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten sowie bei Problemen rund um ihr Fahrzeug (Kfz-Reparatur, KFZ-Kauf, KFZ-Leasing, Garantie/Gewähr­leistung).
Bußgeld & Führerschein:
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihnen der Führerscheinentzug droht, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner. Wir prüfen, ob sich ein Vorgehen lohnt bzw. Sinn ergibt, sodass keine weiteren unnötigen Kosten entstehen. Wir helfen Ihnen bei:
 

  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Alkoholverstößen
  • Handyverstößen
  • Besitzübergänge
  • Rotlichtverstößen
  • Parkverstößen
  • Abstandsverstößen

 
und allen weiteren Ordnungswidrigkeiten. Im Rahmen der Strafverteidigung stehen wir Ihnen bei einem strafrechtlich relevanten Vorwurf, wie zu Beispiel bei:
 

  • Trunkenheit im Verkehr
  • unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
  • oder der Gefährdung des Straßenverkehrs zur Seite
Unfallregulierung:
Den betroffenen Personen eines Verkehrs­unfalles stellen sich oftmals Schwierig­keiten. Wer hat Schuld? Wie gestaltet sich die Unfall­abwicklung? Wie gehe ich vor?

Die Regulierung eines Verkehrs­unfalls, selbst wenn dieser unverschuldet ist, gestaltet sich zunehmend schwierig und ist mit großem Aufwand verbunden. Die Haft­pflicht­ver­sicherungen sind bemüht, Ihre berechtigten Ansprüche möglichst gering zu halten. Wir versuchen dem von Beginn an entgegen­zu­wirken und streben eine konsequente und schnelle Abwicklung an.

Neben der Überprüfung und Bezifferung Ihrer Ansprüche übernehmen wir die gesamte Korres­pondenz mit den Unfall­beteiligten, Ver­sicherungen, Ärzten sowie den Reparatur­werk­stätten und Gutachtern. Für Sie ist gewähr­leistet, dass Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben und mit zeitlichem Aufwand konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen bei:

  • Fremd- oder Eigen­ver­schulden
  • Kasko­schäden
  • Haft­pflicht­schäden
  • Unfall­regulierung
  • Berechnung und Prüfung des tatsäch­lichen Sach­schadens
  • Bezifferung von Schmerzens­geld­ansprüchen

Wir raten Ihnen, möglichst früh­zeitig, am besten direkt nach dem Unfall, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

[ Arbeitsrecht dank Fachanwalt ]

Besondere Sicherheit

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Kein anderes Rechtsgebiet erfährt eine solche stetige Veränderung. Insbesondere die aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeits­gerichts sind entscheidend für die Bewertung Ihrer Situation als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Durch die ständige Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet sind wir auf dem aktuellen Stand.
Arbeitsrecht:

Das Arbeits­recht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer (Individual­arbeits­recht) sowie zwischen Gewerk­schaft/Betriebs­räten/Personal­räten und Arbeit­geber­verbänden/Arbeit­gebern (Kollektiv­arbeits­recht). Neben den allgemeinen rechtlichen Rahmen­bedingungen aus dem Grund­gesetz und dem Bürger­lichen Gesetz­buch (insbesondere Dienst­vertrag), umfasst das Arbeits­recht viele spezielle Gesetze und Ver­ordnungen für einzelne Interessen­gruppen wie zum Beispiel:

  • Kündigungs­schutz­gesetz
  • Betriebs­ver­fassungs­gesetz
  • Tarif­vertrags­gesetz
  • Mit­bestimmungs­gesetze
  • Alters­teilzeit­gesetz
  • Gewerbe­ordnung
  • Handels­gesetz­buch (Handlungs­gehilfen und Handlungs­lehrlinge)
  • Teilzeit- und Befristungs­gesetz
  • Entgelt­fort­zahlungs­gesetz
  • Bundes­urlaubs­gesetz
  • Arbeits­zeit­gesetz
  • Mutter­schutz­gesetz
  • Bundes­eltern­geld­gesetz
  • Arbeits­platz­schutz­gesetz
  • Jugend­arbeits­schutz­gesetz
  • Berufs­bildungs­gesetz
  • Ausbildungs­ver­ordnungen der einzelnen Berufe
  • Arbeits­schutz­gesetz
  • Gering­fügige Beschäf­tigung
  • Schwer­behinderten­recht
  • Allgemeines Gleich­behandlungs­gesetz
  • Gesetz zur Bekämpfung der Schwarz­arbeit und illegalen Beschäf­tigung
  • Arbeits­gerichts­gesetz.

Für einzelne Personen­gruppen wie schwangere Frauen, Menschen mit physischem oder kognitivem Handikap, Auszu­bildende, Betriebs­räte, Führungs­kräfte, Mitarbeiter im Personal­wesen, Gewerk­schafts­vertreter, gering­fügig Beschäftigte, Arbeit­nehmer mit pflege­bedürftigen Angehörigen, Geschäfts­führer, Insolvenz­ver­walter, befristet Beschäftigte und Teilzeit­beschäftigte ist das Arbeits­recht besonders relevant.

Das Arbeits­recht regelt vielfältige Situationen im Berufs- und Arbeits­alltag. Folgende Fragen können auftreten:

  • Was ist bei Erhalt einer Kündigung zu beachten?
  • Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
  • Wann ist ein Abfindungs­anspruch im Falle einer Kündigung gegeben?
  • In welcher Höhe kann eine Abfindung verlangt werden?
  • Was ist eine Kündigungs­schutz­klage und wie lange hat der Arbeit­nehmer Zeit, diese zu erheben?
  • Wird der Arbeit­nehmer durch eine Krankheit vor der Kündigung geschützt?
  • Was ist ein Aufhebungs­vertrag und warum ist dieser für den Arbeit­nehmer gefährlich?
  • Welche gesetzlichen Kündigungs­fristen sind im Kündigungs­fall für den Arbeit­geber zu beachten?
  • Wann ist im Falle des Ausspruchs einer Kündigung eine sogenannte Sozial­auswahl zu treffen?
  • Was ist vor dem Ausspruch einer krankheits­bedingten Kündigung zu beachten?
  • Wann kann der Arbeit­geber eine Abmahnung aussprechen?
  • Kann auch ohne eine Abmahnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
  • Darf ein befristetes Arbeits­verhältnis gekündigt werden?
  • Muss der Arbeit­geber drei­mal abmahnen, bevor er verhaltens­bedingt kündigt?
  • Muss ich bei einem Prozess­verlust vor dem Arbeits­gericht auch die Anwalts­kosten des Gegners tragen?

Im Bereich des Arbeits­rechts stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Wir beraten mittel­ständische Unternehmen und Hand­werker in der Region Schwaben, Ost­alb­kreis, dem Landkreis Heiden­heim und zahlreiche Arbeit­nehmer in arbeits­rechtlichen Angelegen­heiten.

Sozialrecht:
Das Sozial­recht dient der Ausfüllung des grund­gesetzlich garantierten Sozial­staats­prinzips. Es regelt vor allem die Rechts­beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung (Arbeits­agentur, Job­center, Kranken­kassen, …) und den Bürgern als Sozial­ver­sicherten, Antrags­stellern und Leistungs­empfängern. Neben den allgemeinen rechtlichen Rahmen­bedingungen aus dem Grund­gesetz und dem Sozial­gesetzbuch sind eine Vielzahl an Spezial­gesetzen zu beachten.

Um in sozial­rechtlichen Angelegenheiten den Überblick zu bewahren, empfiehlt es sich, früh­zeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

[ Fach­anwalt für Bau­recht ]

Der richtige Ansprechpartner für Ihr Bau- und Immobilien­recht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Bau- und Architektenrecht. Richtiger Ansprechpartner sind wir für Sie auch bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie sowie in allen Bereichen des Mietrechts.
Bau- & Architektenrecht:
Baurecht gliedert sich in die Bereiche öffentliches Baurecht und privates Baurecht.

Im öffentlichen Baurecht geht es hauptsächlich um Fragen der Baugenehmigung und der finanziellen Beteiligung der Bauherren für die Erschließung oder die Herstellung von Bauland. Das private Baurecht regelt Angelegenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Neben den Regelungen im Baugesetzbuch und im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind im öffentlichen Baurecht die landesrechtlichen Bestimmungen der Bauordnungen sowie die kommunalen Regelungen in Flächennutzungsplan und Bebauungsplan einschlägig. Baurecht ist auch Sicherheitsrecht, das heißt Gefahren sollen vermieden werden, indem den Bauherren bestimmte Vorgaben gemacht werden. Insofern sind auch der Nachbarschutz und die Nachbarbeteiligung relevant. Zudem haben umweltrechtliche Belange und der Immissionsschutz in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies gilt für Lärmschutz und den Schutz vor Geruchsbelästigungen.

Im privaten Baurecht gelten primär die Regeln des BGB zum Werkvertrag. Daneben spielt in vielen Fällen die VOB eine wichtige Rolle.

Durch die Spezialisierung auf den Bereich des Bau- und Architektenrechts sind wir in allen baurechtlichen Fragen der richtige Ansprechpartner.

Immobilienrecht:
Als Käufer, Verkäufer oder Bauherr sind Sie mit Fragen aus dem Immobilienrecht konfrontiert. Die Klärung der Grundbuchlage oder die detaillierte Prüfung des Kaufvertrages erfordert fundierte Kenntnisse im Immobilienrecht. Als Wohnungskäufer sollten Sie die Teilungserklärung untersuchen und die Regeln im Wohneigentumsrecht kennen. Wir beraten und vertreten in diesen Fragen sowohl Wohnungsbauunternehmen genauso wie private Bauherren und Käufer. Sprechen Sie uns an.
Mietrecht:

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es wird unterschieden zwischen Wohnraummietrecht und gewerblichem Mietrecht. Ergänzt wird es durch das Wohnungseigentumsgesetz, welches das Verhältnis zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft regelt.

Geregelt ist das Mietrecht im BGB (§§ 535 ff. BGB). In den §§ 549 ff. sind Sondervorschriften zur Form des Mietvertrages, zur Höhe der Kaution, zu den Betriebskosten, zur Miete und deren Erhöhungen, zum Vermieterpfandrecht, dem Wechsel der Vertragspartner, zur Kündigung sowie zu dem Zeitmietverträgen zu finden. Einzelne Vorschriften gelten auch für Geschäftsräume.

Wichtige Nebengesetze sind die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung.
Eine besondere Bedeutung hat das Mietrecht für Mieter und Vermieter, für Hausverwaltungen, Wohneigentümergemeinschaften und für Käufer/Kaufinteressenten von komplett oder teilweise vermieteten Objekten.

Ob bei der Gestaltung Ihres Mietvertrages, bei Problemen mit dem Mieter/Vermieter oder bei Fragen zu Ihrem Wohneigentum, wir unterstützen Sie gerne.

[ Verwaltungsrecht ]

Überblick & Oberhand behalten

Das Verwaltungsrecht bestimmt in vieler Hinsicht unseren Alltag. Jede Behörde und jedes Amt unterliegen dem Verwaltungsrecht. Es lässt sich als Bürger nicht vermeiden, mit diesem Rechtsgebiet in Berührung zu kommen.

Ob beim Kindergeld, Elterngeld, bei Schul- und Zeugnisnoten, bei der Fahrerlaubnis oder bei Genehmigungen, die Vorschriften des Verwaltungsrechts sind ständiger Begleiter. Das Verwaltungsrecht ist das Recht zum staatlichen Handeln. Beschränkt wird dieses Rechtsgebiet u. a. durch nicht normierte Grundsätze, wie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Übermaßverbot.

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Das Handeln der Verwaltung darf nicht willkürlich sein und muss die Bürger untereinander gleichbehandeln. Die Verwaltung handelt in der Regel durch einen Verwaltungsakt. Kommt man den Vorgaben der Ämter oder Behörden nicht nach, können diese die Ersatzvornahme, ein Zwangsgeld oder unmittelbaren Zwang anordnen.

Wir beraten und vertreten im Verwaltungsrecht Privatpersonen/Gewerbetreibende, genauso wie Gemeinden oder Verbände. Gerne Helfen wir Ihnen auch bei der Korrespondenz oder der Antragsstellung mit/bei Behörden oder Ämtern.

[ Kontaktieren Sie uns ]

Ihre Rechte sind unser größtes Anliegen

Haben Sie Fragen zum Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht, Umweltrecht, Agrarrecht oder Verwaltungsrecht? Die Kübler Rechtsanwaltskanzlei ist Ihr kompetenter Partner in der Rechtsberatung – mit klaren Kompetenzen in diesen Rechtsgebieten.