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[ Versicherungsrecht ]

ABBL 2018: Bedingungen der Bauleistungsversicherung prüfen

Ein Schaden auf der Baustelle, ein Streit mit dem Versicherer oder ein Vertrag, bei dem unklar ist, welche Bedingungen tatsächlich vereinbart wurden.

Andreas KüblerAndreas KüblerFachanwalt Bau- und ArchitektenrechtFachanwalt Arbeitsrecht

ABBL 2018 Bauleistungsversicherung Bedingungen prüfen
Aktualisiert: 8. August 2026Fachlich geprüft von Andreas KüblerLesezeit: 7 Min
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtBau-, Immobilien- und Mietrecht klar eingeordnetFristen und Beweissicherung im Blick
[ Kurz beantwortet ]

Die ABBL 2018 sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen, die der GDV als unverbindlichen Mustertext herausgibt. Sie enthalten Regelungen zu versicherten Sachen, Gefahren, Entschädigungsumfang, Sachverständigenverfahren und Obliegenheiten. Im konkreten Streit kommt es aber allein auf den vereinbarten Versicherungsschein mit einbezogenen Bedingungen und Nachträgen an, nicht auf den GDV-Mustertext allein.

Dieser Beitrag erklärt, was die ABBL 2018 als GDV-Musterbedingungen leisten, wie sie aufgebaut sind und welche Abschnitte im Streit- oder Prüffall zuerst zu sichten sind.

Projektfall

Ein Bauunternehmen führt Rohbauarbeiten für ein Wohngebäude durch. Während der Bauphase wird ein Teil des fertiggestellten Mauerwerks durch Starkregen beschädigt. Der Versicherer bestreitet die Deckung mit dem Hinweis, bestimmte Schadensursachen seien nach den vereinbarten Bedingungen nicht mitversichert. Das Unternehmen findet im Versicherungsordner den Versicherungsschein, aber keine vollständigen Bedingungsunterlagen. Erst nach Zusammenstellung aller Dokumente und Prüfung, welche Fassung der ABBL tatsächlich einbezogen wurde, lässt sich die Frage der Deckung belastbar einordnen.

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Was sind die ABBL 2018?

Die Abkürzung ABBL steht für Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt diesen Text als Musterbedingungen heraus. Die derzeit aktuelle Fassung trägt die Bezeichnung ABBL 2018 und ist in der Version vom 01.07.2025 beim GDV unter der Dokumentenkennung GDV 0840 abrufbar.

Musterbedingungen oder verbindliches Recht?

Ein häufiges Missverständnis: Die ABBL 2018 sind kein Gesetz und keine zwingende Verordnung. Sie entfalten nur dann Wirkung, wenn sie im konkreten Versicherungsvertrag ausdrücklich einbezogen wurden. Ob das der Fall ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder einem gesonderten Nachtrag.

Gesetzlicher Rahmen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Musterbedingungen können innerhalb dieses Rahmens einzelne Regelungen konkretisieren oder abweichende Vereinbarungen treffen, soweit das VVG dies zulässt. Weichen der vereinbarte Versicherungsschein oder individuelle Nachträge vom Mustertext ab, gehen diese Abweichungen in der Regel vor.

ABN und ABU als Vorgängerfassungen

Vor den ABBL 2018 existierten ältere Musterbedingungen unter den Bezeichnungen ABN und ABU. Diese Vorgängerfassungen können in älteren Verträgen noch vereinbart sein. Wer einen bestehenden Versicherungsvertrag prüft, sollte deshalb zunächst feststellen, welche Fassung im Versicherungsschein genannt wird, bevor Inhalt und Struktur des Bedingungswerks bewertet werden.

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Aufbau der ABBL 2018: Teil A und Teil B

Die ABBL 2018 gliedern sich in einen besonderen Teil A mit den deckungsrelevanten Regelungen und einen allgemeinen Teil B mit den Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers. Ergänzend gibt es die Klauseln TK ABBL 2018 als eigenständiges Dokument (GDV 0841, Version 01.11.2024).

Teil A: Deckungsumfang und Entschädigung

Der besondere Teil A enthält die Kernregelungen zur Frage, was unter welchen Bedingungen versichert ist.

Abschnitt A1-1: Versicherte Sachen. Hier ist beschrieben, welche körperlichen Gegenstände in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Typischerweise geht es um Bauleistungen einschließlich Baustoffe, Bauteile und eingebrachte Sachen während der Bauzeit.

Abschnitt A1-2: Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden. Dieser Abschnitt definiert, welche Schadensursachen gedeckt sind und welche ausdrücklich ausgenommen bleiben. Die genaue Lektüre ist im Streitfall entscheidend, weil Versicherer ihre Ablehnung häufig auf Ausschlüsse in diesem Abschnitt stützen.

Abschnitt A3: Umfang der Entschädigung. Hier sind die Berechnungsgrundlagen für die Versicherungsleistung geregelt, etwa Obergrenzen, Selbstbehalte und der Ansatz für Wiederherstellungskosten.

Abschnitt A4: Sachverständigenverfahren. Wenn Versicherungsnehmer und Versicherer über die Schadenshöhe streiten, kann das Sachverständigenverfahren einen förmlichen Bewertungsprozess einleiten. Die ABBL 2018 enthalten dafür Verfahrensregeln, die im Streit bekannt sein sollten.

Teil B: Obliegenheiten und Gefahrerhöhung

Der allgemeine Teil B enthält insbesondere in Abschnitt B3 die Regelungen zu Anzeigepflichten, Gefahrerhöhung und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Diese Abschnitte sind praxisrelevant, weil Versicherer Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung häufig auf Obliegenheitsverletzungen stützen.

§ 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

Ob und in welchem Umfang der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung leistungsfrei wird, hängt nach dem VVG von der Frage des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ab. Zusätzlich sind die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden sowie formale Anforderungen an Hinweis und Textform zu beachten. Eine automatische vollständige Leistungsfreiheit tritt deshalb nicht in jedem Fall ein.

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Klauseln TK ABBL 2018

Ergänzend zum Bedingungswerk gibt es die Klauseln TK ABBL 2018. Diese können den Versicherungsschutz im Einzelfall erweitern oder begrenzen. Sie gelten aber nur, wenn sie im konkreten Vertrag ausdrücklich einbezogen sind. Fehlt ein Hinweis im Versicherungsschein, entfalten sie keine Wirkung.

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Bauleistungsversicherung und Bauvertrag

Die Bauleistungsversicherung hat einen engen Bezug zum Bauvertrag. Nach § 644 BGB trägt der Unternehmer grundsätzlich die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Die Bauleistungsversicherung soll das Risiko absichern, das in diesem Zeitraum entstehen kann. Sie ergänzt den bauvertraglichen Risikorahmen, ersetzt aber keine Haftungsregelung zwischen den Vertragsparteien.

Welche Leistungen der Versicherungsschutz umfasst, lässt sich auch daran messen, was nach § 650a BGB als Bauvertrag gilt: die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder der Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.

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Anzeige und Dokumentation nach einem Schaden

§ 30 VVG, Anzeige des Versicherungsfalls

Der Versicherungsfall ist dem Versicherer nach Kenntnis unverzüglich anzuzeigen. Verzögerte oder unterbliebene Anzeigen können die Position des Versicherungsnehmers im Regulierungsverfahren belasten, auch wenn das VVG keine schematische Leistungsfreiheit allein wegen verspäteter Anzeige vorsieht.

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§ 31 VVG, Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

Der Versicherer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls Auskünfte und Belege verlangen, soweit diese erforderlich sind und zumutbar beschafft werden können. Welche Unterlagen konkret gefordert werden, hängt vom vereinbarten Bedingungswerk und dem jeweiligen Schadenbild ab.

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Neben der gesetzlichen Anzeigepflicht enthält Abschnitt B3 der ABBL 2018 eigene Regelungen, die im Vertrag präzisieren können, welche Fristen und Formalitäten einzuhalten sind.

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Welche Unterlagen für die Prüfung zusammenstellen?

Wer sich auf die ABBL 2018 oder abweichende Bedingungen berufen will, muss zuerst den vollständigen Vertragsrahmen zusammenstellen. Ohne diese Basis ist eine belastbare rechtliche Einordnung nicht möglich.

[ Unterlagen für die Prüfung der Bauleistungsversicherung ]

Versicherungsschein: Welche Bedingungsfassung ist einbezogen? ABBL 2018, eine ältere Fassung oder individuelle Bedingungen?

Nachträge und Klauselanhänge: Sind TK ABBL 2018 oder weitere Klauseln beigefügt und ausdrücklich einbezogen?

Schadenmeldung: Wann wurde der Schaden gemeldet, in welcher Form und mit welchem Inhalt?

Bauvertrag und Abnahmeunterlagen: Wer trägt die Gefahr, und in welchem Baustadium ist der Schaden eingetreten?

Korrespondenz mit dem Versicherer: Welche Ablehnungsgründe wurden genannt, und auf welche Klausel stützt der Versicherer sie?

Technische Unterlagen: Baugenehmigung, Bautagebuch, Fotos des Schadens, Gutachten oder Kostenvoranschläge zur Schadenshöhe.

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Typische Fehler im Umgang mit der Bauleistungsversicherung

[ Voreilige Maßnahmen können die Deckungsposition schwächen ]

Wer nach einem Schaden Reparaturmaßnahmen einleitet, ohne zuvor Rücksprache mit dem Versicherer zu halten, riskiert, dass der Versicherer die Regulierung mit Verweis auf fehlende Dokumentation des Ausgangszustands erschwert. § 82 VVG verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Schadensabwendung und -minderung, verlangt aber auch die Befolgung zumutbarer Weisungen des Versicherers.

[ Gut zu wissen: Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ]

Nach § 81 VVG schließt Vorsatz bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls die Leistungspflicht des Versicherers aus. Grobe Fahrlässigkeit kann zu einer Kürzung der Leistung führen. Die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist im Einzelfall oft strittig und erfordert eine sorgfältige Sachverhaltsaufarbeitung.

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Häufige Fragen zu den ABBL 2018

Was unterscheidet die ABBL 2018 von älteren Fassungen wie ABN oder ABU?

Der GDV hat die Musterbedingungen für die Bauleistungsversicherung mehrfach überarbeitet. Die Bezeichnung ABBL 2018 steht für die seit 2018 geltende Musterstruktur. Ältere Verträge können noch unter den Vorgängerbezeichnungen ABN oder ABU geschlossen worden sein. Im Streitfall ist allein die im Versicherungsschein vereinbarte Fassung maßgeblich, nicht der aktuelle GDV-Mustertext.

Gilt der GDV-Mustertext automatisch für alle Bauleistungsversicherungen?

Nein. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich. Versicherer können davon abweichen, einzelne Klauseln streichen oder eigene Bedingungswerke verwenden. Ob und welche Fassung der ABBL gilt, ergibt sich nur aus dem konkreten Vertrag.

Welche Abschnitte der ABBL 2018 sind im Schadensfall zuerst zu prüfen?

Erster Orientierungspunkt ist Abschnitt A1-2, der die versicherten und ausgeschlossenen Gefahren und Schäden auflistet. Daran schließt sich Abschnitt A3 zur Entschädigungsberechnung an. Im Streit über Obliegenheiten ist Abschnitt B3 der relevante Ausgangspunkt.

Wie hängen ABBL 2018 und das Sachverständigenverfahren zusammen?

Abschnitt A4 der ABBL 2018 enthält Regelungen zum Sachverständigenverfahren für den Fall, dass Versicherungsnehmer und Versicherer über Schadensumfang oder Schadenshöhe uneinig sind. Das Verfahren hat einen bestimmten formalen Ablauf, der eingehalten werden muss, damit die Ergebnisse bindend werden können.

Was ist zu tun, wenn der Versicherungsschein keine Bedingungsfassung nennt?

Fehlt im Versicherungsschein ein ausdrücklicher Verweis auf eine bestimmte Bedingungsfassung, ist zunächst zu prüfen, welche weiteren Vertragsunterlagen bei Abschluss überreicht wurden. Ohne klaren Nachweis der einbezogenen Bedingungen ist eine Einordnung der Deckungsfrage nur eingeschränkt möglich.

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Weiterführende Beiträge

Wer die Vertragsgestaltung einer Bauleistungsversicherung vor Baubeginn prüfen möchte, findet im Beitrag Bauleistungsversicherung: Vertragsgestaltung richtig prüfen eine strukturierte Übersicht der wesentlichen Prüfpunkte.

Konkrete Fragen zur Schadensregulierung und zur Vorbereitung auf das Regulierungsverfahren behandelt der Beitrag Bauleistungsversicherung: Schadensregulierung vorbereiten.

[ Praxistipp: Bedingungstext und Versicherungsschein parallel lesen ]

Die ABBL 2018 sind als Druckwerk oder PDF beim GDV abrufbar. Sinnvoll ist es, den Text des Versicherungsscheins und die einbezogenen Bedingungen parallel zu lesen, um Abweichungen und individuelle Vereinbarungen zu erkennen. Erst danach lässt sich einschätzen, welche Standardregelungen gelten und wo der konkrete Vertrag davon abweicht.

Kübler Rechtsanwälte prüfen Ihren Versicherungsvertrag und die einbezogenen Bedingungen, ordnen die Rechtslage nach ABBL 2018 oder abweichenden Vereinbarungen ein und bereiten Ihre Position für das Regulierungsverfahren vor. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie kurz Ihren Fall.

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Rechtsgrundlagen

Rechtsquellen zu diesem Beitrag

  1. § 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
  2. § 30 VVG, Anzeige des Versicherungsfalls
  3. § 31 VVG, Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
  4. § 644 BGB
  5. § 650a BGB
  6. § 81 VVG
  7. § 82 VVG
Andreas Kübler
Einordnung von

Andreas Kübler

Andreas Kübler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei Kübler Rechtsanwälte. Er berät Bauunternehmen, Bauherren und Projektverantwortliche bei versicherungs- und baurechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Bauprojekten entstehen.