Immobilienveträge
Gegen Mängel vorgehen
Schadensersatzansprüche durchsetzen
[ Immobilienrecht ]
Kompetente Beratung rund um den Immobilienkauf und -verkauf
Immobiliengeschäfte rechtssicher gestalten und Streitigkeiten souverän lösen: Mit jahrelanger Erfahrung im Immobilienrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Kübler als vertrauenswürdiger Partner zur Seite.
Wir betreuen Käufer und Verkäufer von Immobilien – privat oder gewerblich – ebenso wie Makler, Investoren und Bauherren bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund um Grundstücke und Gebäude.
Dabei bieten wir präventive Beratung zur Vermeidung von Problemen und übernehmen die engagierte Vertretung in Streitfällen, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.
[ Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen ]
… wegen Mängeln oder Täuschung
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Wir verfügen über die nötige Erfahrung, um Sie in dieser Situation effektiv zu unterstützen. Herr Rechtsanwalt Kübler hat im Laufe der Jahre zahlreiche Fälle von Immobilienrückabwicklungen erfolgreich begleitet und kennt die Fallstricke: von der richtigen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (die in Fällen von Arglist entbehrlich ist) bis zur Beweissicherung und der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Wir beraten Sie zunächst ausführlich über Ihre rechtlichen Optionen – Rücktritt, Anfechtung, Minderung oder Schadensersatz – und schätzen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein. Anschließend ergreifen wir die erforderlichen Schritte, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollte der Verkäufer nicht einlenken, setzen wir Ihre Rechte nötigenfalls gerichtlich durch. Umgekehrt stehen wir auch Verkäufern zur Seite, die nach dem Verkauf mit Rückabwicklungsbegehren oder Arglistvorwürfen konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren – etwa indem wir beweisen, dass alle Mängel offengelegt wurden – und schützen so Ihren Verkaufserfolg.
[ Prüfung & Gestaltung von Immobilienkaufverträgen ]
Ihre Rechte vollständig durchsetzen
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Im Immobilienkaufvertrag müssen zahlreiche Punkte klar und vorteilhaft geregelt sein. Wir achten insbesondere auf:
- Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten: Ist festgelegt, wann und wie der Kaufpreis zu zahlen ist (z. B. nach Grundbucheintrag) und welche Sicherheiten bestehen
- Übergabezeitpunkt und Gefahrenübergang: Wann erfolgt Besitzübergang und ab wann tragen Käufer Nutzen und Lasten der Immobilie? Ist die Immobilie bis dahin ausreichend versichert
- Haftung für Sachmängel (Gewährleistung): Welche Sachmängelhaftung übernimmt der Verkäufer? Bestehen Garantien oder wird die Haftung ausgeschlossen (und sind Ausnahmen – etwa für Arglist – berücksichtigt)?
- Rücktritts- und Kündigungsrechte: Unter welchen Bedingungen können Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen? Sind vertragliche Rücktrittsgründe definiert, etwa wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert oder der Käufer nicht fristgerecht zahlt?
- Fristen und Verjährungen: Wurden Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder andere Rechte vertraglich angepasst? Wenn solche Fristen nicht klar geregelt sind, drohen später unerwartete Rechtsnachteile.
- Rechte Dritter und Belastungen: Sind Grundbuchbelastungen (Grundschulden, Wegerechte, Baulasten) offengelegt und die Übernahme geregelt? Gibt es bestehende Mietverhältnisse, Wohnrechte oder Pachtverträge, und wie wirken sie sich auf den Kauf aus?
Durch unsere Vertragsprüfung decken wir Lücken, Unklarheiten oder nachteilige Klauseln auf. So können Sie noch vor Vertragsschluss Nachverhandlungen führen oder Anpassungen vornehmen lassen. Ebenso entwerfen wir individuelle Verträge, die speziell auf Ihr Vorhaben zugeschnitten sind – zum Beispiel beim Verkauf eines Grundstücks im Wege der privaten Veräußerung oder der Gestaltung eines Bauträgervertrags. Unser Ziel ist stets, Ihre Investition rechtlich abzusichern, damit es gar nicht erst zum Streit kommt.
[ Schadensersatzansprüche ]
Durchsetzung & Abwehr
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- Mängel am Objekt: Treten Sachmängel auf – z. B. ein undichter Keller, Wasserschäden oder Schimmelbefall – können Käufer vom Verkäufer Ersatz der Reparaturkosten oder Wertminderung verlangen. Wurde der Mangel arglistig verschwiegen, kommen wie beschrieben sogar Rücktritt oder Anfechtung in Betracht. Wir prüfen Ihre Gewährleistungsansprüche und setzen sie durch, bevor sie verjähren.
- Verzögerungen und Nichterfüllung: Bauverzögerungen oder das Ausbleiben vertraglich geschuldeter Leistungen (etwa ein nicht rechtzeitig fertiggestellter Neubau) können erheblichen Schaden verursachen – z. B. entgangene Mieteinnahmen oder Zusatzkosten. In solchen Fällen machen wir Ihre Verzögerungsschäden geltend oder verteidigen Sie, falls Sie unverschuldet in Verzug geraten sind.
- Vertragsverletzungen beim Kauf/Verkauf: Verstößt eine Partei gegen den Kaufvertrag – etwa wenn der Käufer unberechtigt die Zahlung verweigert oder der Verkäufer vereinbarte Ausstattungen nicht liefert – begleiten wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz (z. B. Mehrkosten, Vertragsstrafe) oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gegenseite.
Unsere Kanzlei stellt sicher, dass kein Anspruch unter den Tisch fällt: Wir kennen die vielschichtigen Schadenspositionen im Immobilienrecht und berechnen Ihren Schaden umfassend – von Gutachter- und Sanierungskosten über Finanzierungsschäden (z. B. Zinsverluste) bis hin zu Vermögenseinbußen durch Wertminderung. Durch strategisches Vorgehen sorgen wir dafür, dass Sie am Ende entweder angemessen entschädigt werden oder nicht auf unverschuldeten Kosten sitzen bleiben. Sollte eine gütliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich konsequent vor Gericht, um Ihre Rechte durchzusetzen.
[ Maklerrecht ]
Provisionen & Aufklärungspflichten
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Maklerprovision: Wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Provisionsanspruch besteht. Makler verdienen ihre Provision grundsätzlich, wenn ein von ihnen vermittelter Kaufvertrag wirksam zustande kommt. Allerdings gibt es Ausnahmen und Stolperfallen: Wurden die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten? Stimmt die Provisionsvereinbarung im Maklervertrag und im notariellen Kaufvertrag überein? Wir helfen Verkäufern und Käufern zu klären, wer die Provision zahlt und in welcher Höhe, gerade auch vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Regelungen zur Provisionsteilung bei Wohnimmobilien (bei Privatkäufen müssen Verkäufer und Käufer die Maklercourtage oft hälftig teilen). Auf der anderen Seite unterstützen wir Makler dabei, ihre Provision durchzusetzen, wenn der Kunde nach erfolgreicher Vermittlung nicht zahlen will.
Haftung und Aufklärungspflichten: Ein Makler steht in einem besonderen Treueverhältnis zu seinem Auftraggeber und muss dessen Interessen wahren. Insbesondere ist er verpflichtet, alle ihm bekannten Informationen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, richtig und vollständig weiterzugeben. Das heißt: Stellt der Kunde konkrete Fragen zur Immobilie, muss der Makler diese wahrheitsgemäß und umfassend beantworten. Aber auch ohne ausdrückliche Nachfrage muss der Makler wesentliche Tatsachen ungefragt offenlegen, sofern sie ihm bekannt sind. Verschweigt der Makler bekannte Mängel oder macht falsche Angaben im Exposé oder Internetinserat, so verletzt er seine Pflichten und macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. In der Praxis sind Streitigkeiten zwischen Käufern und Maklern keine Seltenheit, vor allem wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und Käufer deshalb versuchen, den Makler in die Haftung zu nehmen.
Wir unterstützen Immobilienkäufer, die sich durch falsche oder unvollständige Angaben des Maklers getäuscht fühlen. In solchen Fällen kommen verschiedene Ansprüche in Betracht: Der Käufer kann etwa den Kaufvertrag anfechten, die bereits gezahlte Provision zurückfordern oder Schadensersatz wegen Vertrauensschadens verlangen. Die Gerichte erkennen an, dass ein Makler seinen Provisionsanspruch verliert, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstoßen hat. Wir verhelfen Ihnen dazu, Ihr Recht durchzusetzen – sei es die Rückzahlung der Courtage oder die Kompensation von Vermögensnachteilen (z. B. überzahlter Kaufpreis oder unnötige Kosten) aufgrund der Falschinformation. Umgekehrt vertreten wir auch Makler gegen unberechtigte Anschuldigungen. Nicht jeder Irrtum führt automatisch zum Provisionsverlust. Wir prüfen den Sachverhalt sorgfältig und verteidigen die Ansprüche des Maklers, wenn etwa keine Kenntnis vom Mangel vorlag oder der Kunde trotz korrekter Aufklärung später unzufrieden ist. Zudem beraten wir Makler präventiv, wie sie ihren Aufklärungspflichten bestmöglich nachkommen und ihre Vertragsdokumentation so führen, dass sie im Streitfall entlastet sind.