Mietrecht
Zahlungsansprüche
Mietverträge
Streitfall
[ Mietrecht ]
Professionelle Beratung für
Vermieter und Mieter
Ob Wohnung oder Gewerberaum – Mietrecht betrifft viele Lebensbereiche und stellt Vermieter wie Mieter vor rechtliche Herausforderungen. Wir unterstützen sowohl private Vermieter und Mieter als auch gewerbliche Vermieter und Mietparteien bei allen Fragen rund um Mietverträge, Rechte und Pflichten.
Unsere Anwälte kennen die Besonderheiten des Wohnraummietrechts ebenso wie die des Gewerbemietrechts und helfen Ihnen, Streitigkeiten vorzubeugen oder Ihre Ansprüche durchzusetzen.
[ Wohnraum- vs. Gewerbemietrecht ]
… wichtige Unterschiede
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Im Gewerbemietrecht bestehen dagegen größere Vertragsfreiheiten. Vermieter und Mieter können die meisten Bedingungen frei aushandeln. Eine ordentliche Kündigung ist hier oft ohne speziellen Grund möglich, sofern vertraglich oder gesetzlich die Frist eingehalten wird. Kündigungsfristen und Kautionshöhen können individuell vereinbart werden. Insbesondere ist die Höhe der Mietkaution im Gewerbemietrecht gesetzlich nicht begrenzt, wohingegen sie im Wohnraummietrecht gemäß § 551 BGB auf drei Monatsmieten beschränkt ist. Auch andere Schutzvorschriften wie Kündigungssperrfristen oder Mietpreisbremse greifen nur bei Wohnraum.
Unsere Kanzlei ist mit diesen Unterschieden bestens vertraut und berät Sie dazu, was in Ihrem konkreten Fall gilt. Wir verfügen über die nötige Erfahrung, um Sie in dieser Situation effektiv zu unterstützen. Herr Rechtsanwalt Kübler hat im Laufe der Jahre zahlreiche Fälle von Immobilienrückabwicklungen erfolgreich begleitet und kennt die Fallstricke: von der richtigen Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (die in Fällen von Arglist entbehrlich ist) bis zur Beweissicherung und der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
Wir beraten Sie zunächst ausführlich über Ihre rechtlichen Optionen – Rücktritt, Anfechtung, Minderung oder Schadensersatz – und schätzen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein. Anschließend ergreifen wir die erforderlichen Schritte, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollte der Verkäufer nicht einlenken, setzen wir Ihre Rechte nötigenfalls gerichtlich durch.
Umgekehrt stehen wir auch Verkäufern zur Seite, die nach dem Verkauf mit Rückabwicklungsbegehren oder Arglistvorwürfen konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren – etwa indem wir beweisen, dass alle Mängel offengelegt wurden – und schützen so Ihren Verkaufserfolg.
[ Zahlungsansprüche ]
… im Mietverhältnis durchsetzen
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Mietrückstände einfordern:
Wenn Mieter mit der Miete im Rückstand sind, beraten wir Vermieter zu den möglichen Schritten – von der Mahnung über die Zahlungsklage bis hin zur fristlosen Kündigung bei gravierendem Verzug. Oft kann schon ein anwaltliches Schreiben Wirkung zeigen. Mieter, die in Zahlungsverzug geraten sind, unterstützen wir dabei, eine Lösung zu finden (z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen) und unberechtigte Forderungen – etwa wenn Mängel vorlagen und eine Mietminderung gerechtfertigt war – zurückzuweisen.
Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung:
Nebenkostenabrechnungen führen regelmäßig zu Diskussionen. Vermieter müssen bei Wohnraum jährlich korrekt abrechnen und die Abrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen, sonst können Nachforderungen verfallen. Wir helfen Vermietern, eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung aufzustellen, und prüfen für Mieter, ob die Abrechnung fehlerhafte Posten enthält. Typische Streitpunkte sind z. B. nicht umlagefähige Kosten, Verteilerschlüssel oder verspätete Abrechnungen. In Gewerbemietverhältnissen sind Nebenkosten ebenfalls relevant, allerdings gelten dort die Fristen des Wohnraummietrechts nicht zwingend – umso wichtiger ist eine klare vertragliche Regelung, die wir für Sie überprüfen oder erstellen.
Verzugszins und Mahnkosten:
Gerät eine Mietpartei in Zahlungsverzug, entstehen dem Gläubiger Ansprüche auf Verzugszinsen und ggf. Ersatz von Mahn- oder Anwaltskosten. Wir machen für Vermieter solche Verzugszinsen geltend und setzen eine Erstattung notwendiger Aufwendungen (z. B. Kosten eines Mahnverfahrens) durch. Umgekehrt prüfen wir für Mieter, ob Zuschläge rechtmäßig verlangt werden. Gesetzlich liegt der Verzugszinssatz bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei gewerblichen Mietern 9 Prozentpunkte – diese Beträge summieren sich bei längeren Rückständen schnell.
Mietkaution:
Die Kaution dient der Absicherung aller Ansprüche des Vermieters. Häufig besteht Streit bei Ende des Mietverhältnisses: Der Vermieter möchte mit der Kaution offene Forderungen oder Schäden abrechnen, während der Mieter seine Kaution zurückverlangt. Wir beraten Vermieter, welche Ansprüche sie rechtmäßig aus der Kaution decken können, und helfen Mietern, ihre Kaution zurückzufordern, wenn der Vermieter sie ohne Grund einbehält. Dabei beachten wir die gesetzlichen Vorgaben – zum Beispiel die Obergrenze von drei Monatsmieten Kaution bei Wohnraum und die Pflicht des Vermieters, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Im Gewerbemietrecht können andere Kautionsmodalitäten (Bankbürgschaft, höhere Beträge etc.) vereinbart sein; auch hier sorgen wir für eine sichere Vertragsgestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
[ Schadensersatzansprüche ]
… bei Schäden & vertragswidriger Nutzung
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Beschädigung der Mietsache:
Mieter sind verpflichtet, sorgsam mit Wohnung oder Gewerberaum umzugehen. Verursacht ein Mieter Beschädigungen – etwa zerbrochene Fliesen, Löcher in Wänden, beschädigte Böden oder vom vertragsgemäßen Gebrauch abweichende Abnutzung – muss er grundsätzlich die Reparaturkosten tragen. Vermieter können diese Kosten mit der Kaution verrechnen oder direkt als Schadensersatz verlangen. Wir helfen Vermietern bei der Beweissicherung (etwa durch Übergabeprotokolle, Gutachten) und der Durchsetzung der Ansprüche. Gleichzeitig vertreten wir Mieter, wenn unklare oder überzogene Forderungen gestellt werden – beispielsweise für normale Gebrauchsspuren, die keinen Schaden darstellen, oder für bereits vorhandene Mängel, die der Mieter nicht verursacht hat.
Vertragswidrige Nutzung:
Wird die Mietsache anders genutzt als vereinbart, kann ebenfalls ein Schaden entstehen. Beispiele: Eine Wohnung wird ohne Erlaubnis gewerblich genutzt (Bürobetrieb oder Ferienwohnung), was ggf. zu höherer Abnutzung oder Ärger mit Nachbarn führt. Oder ein gemieteter Gewerberaum wird für einen anderen Zweck verwendet als vertraglich vorgesehen. In solchen Fällen kann der Vermieter Unterlassung fordern und bei Folgeschäden (z. B. Schäden durch ungeeignete Nutzung oder behördliche Auflagen) Schadensersatz geltend machen. Wir prüfen die Vertragsklauseln und beraten, welche Schritte möglich sind – von der Abmahnung zur Unterlassung bis zur Kündigung und Schadensregulierung. Für Mieter setzen wir uns ein, wenn ihnen unberechtigterweise eine vertragswidrige Nutzung vorgeworfen wird.
Schäden des Mieters:
Auch Mieter können Ansprüche gegen Vermieter haben, etwa wenn der Vermieter seine Instandhaltungspflichten verletzt. Beispielsweise kann ein Wasserschaden durch marode Leitungen das Eigentum des Mieters beschädigen. In solchen Fällen machen wir die Haftung des Vermieters oder dessen Gebäudeversicherung geltend. Dieser Aspekt zeigt: Schadensersatz im Mietrecht ist keine Einbahnstraße – wir vertreten konsequent Ihre Interessen, egal ob Sie Schadensersatz fordern oder abwehren müssen.
[ Mietvertrag (Wohnraum & Gewerbe) ]
… prüfen und gestalten
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Vertragsprüfung für Mieter:
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie wissen, welche Verpflichtungen Sie eingehen. Wir prüfen Ihren Vertrag auf nachteilige Klauseln oder Unklarheiten. Im Wohnraummietrecht gibt es z. B. oft Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Kündigungsverzicht oder Indexmiete, die wir für Sie bewerten. Auch im Gewerbemietrecht achten wir auf kritische Punkte wie Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen, Konkurrenzschutz, Regelungen zu Umbauten oder Rückbaupflichten. Sie erhalten von uns eine verständliche Einschätzung der Risiken und falls nötig Vorschläge für Nachverhandlungen mit dem Vermieter. So treten Sie gut informiert in das Mietverhältnis ein.
Vertragsgestaltung für Vermieter:
Als Vermieter möchten Sie Ihre Immobilien rechtlich optimal absichern. Wir entwerfen und überarbeiten Mietverträge nach Ihren Anforderungen, stets im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage. Im Wohnraummietvertrag sorgen wir dafür, dass alle zulässigen Klauseln zu Ihren Gunsten genutzt werden (z. B. Vereinbarung der zulässigen Kautionshöhe, wirksame Umlage von Betriebskosten, Regelungen zur Haftung und Nutzung) und unwirksame Formulierungen vermieden werden. Gerade Standardmietverträge enthalten mitunter Klauseln, die der Rechtsprechung nicht standhalten – wir passen den Vertrag so an, dass er wasserdicht und verständlich ist. Im Gewerbemietrecht besteht mehr Spielraum: Wir gestalten individuelle Klauseln zu Miete (z. B. Staffel- oder Indexmiete), Renovationspflichten, Wettbewerbsverboten oder Optionen zur Vertragsverlängerung, die genau auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Auch komplexe Verträge, etwa in Einkaufszentren oder bei langfristigen pachtähnlichen Mietverhältnissen, setzen wir für Sie auf. Durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung schützen Sie Ihre Investition und vermeiden kostenspielige Streitigkeiten von vornherein.
Selbstverständlich stehen wir auch während des laufenden Mietverhältnisses zur Verfügung, um Vertragsanpassungen oder -verlängerungen rechtlich zu begleiten. Sollte es zu Vertragsstreitigkeiten (z. B. über die Auslegung einer Klausel) kommen, analysieren wir den Vertrag und vertreten Ihre Position außergerichtlich und vor Gericht.
[ Streitfall ]
… präventive Beratung & Vertretung
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Trotz aller Vorsicht lassen sich Konflikte nicht immer vermeiden. Wenn eine Streitigkeit entstanden ist – sei es eine Mietzahlungsklage, ein Räumungsstreit oder eine Auseinandersetzung über Vertragspflichten – stehen wir Ihnen mit voller Erfahrung zur Seite. Unsere Kanzlei übernimmt die Vertretung im Streitfall sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir versuchen zunächst, Ihre Interessen durch Verhandlungen, Vergleichsgespräche oder Mediation außergerichtlich durchzusetzen, um schnelle und kostengünstige Lösungen zu erreichen. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie entschlossen vor Gericht. Zu unseren Tätigkeiten im Mietprozess gehören unter anderem:
Räumungsklagen und Kündigungsschutzverfahren:
Wir führen Räumungsklagen für Vermieter, wenn ein Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, und setzen eine zügige Vollstreckung (gerichtlicher Räumungstitel, ggf. Berliner Räumung etc.) durch. Auf Mieterseite wehren wir unrechtmäßige Kündigungen ab und vertreten Sie in Kündigungsschutzklagen, um den Erhalt der Wohnung zu sichern.
Forderungsmanagement:
Offene Mietforderungen machen wir konsequent geltend – von der Zahlungsklage bis zur Zwangsvollstreckung (etwa Kontopfändung oder Vermögensauskunft des Schuldners). Mieter, die unberechtigten Forderungen ausgesetzt sind (z. B. überhöhte Nebenkosten oder Schadenersatz über die Kaution hinaus), verteidigen wir gegen Mahnbescheide und Klagen des Vermieters.
Schadens- und Minderungsansprüche:
Wir klären in streitigen Fällen, ob und in welcher Höhe Schadenersatz geschuldet ist. Vermieter unterstützen wir dabei, gerichtlich Gutachten und Beweise einzubringe, um vom Mieter Ersatz für Beschädigungen zu erhalten. Ebenso setzen wir für Mieter Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz durch, wenn z. B. Wohnraum mangelhaft ist (Heizungsausfall, Schimmel) und der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt.
Während des gesamten Verfahrens stehen wir in engem Austausch mit Ihnen, erklären die juristischen Schritte verständlich und halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden. Als Ihre Rechtsvertretung im Mietrecht ist es unser Ziel, Ihre Rechte effizient und erfolgreich durchzusetzen – sei es durch einen vorteilhaften Vergleich oder ein gewonnenes Gerichtsverfahren.
[ Fazit ]
Ihr Anliegen im Mietrecht in besten Händen
Egal ob es um die Erstellung eines wasserdichten Mietvertrags, die Lösung eines akuten Mietstreits oder allgemeine Rechtsfragen rund ums Mietverhältnis geht – bei uns finden Sie kompetente und engagierte Unterstützung. Unsere Spezialisten im Mietrecht kennen die Fallstricke und aktuellen Entwicklungen sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbemietrecht. Wir beraten Sie professionell und verständlich, damit Sie Ihre Entscheidungen auf fundierter Basis treffen können. Konflikte lösen wir nach Möglichkeit außergerichtlich oder setzen Ihre Ansprüche vor Gericht durch – zielorientiert und konsequent.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die optimale rechtliche Lösung für Ihr Mietrechtsanliegen – damit Ihr Wohn- oder Mietprojekt auf sicherem Fundament steht.