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Digitalisierung im Mietrecht: Elektronische Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter

Die Digitalisierung verändert nahezu alle Lebensbereiche – auch das Mietrecht. Vermieter und Mieter kommunizieren zunehmend digital: Mietanfragen erfolgen per E-Mail, Reparaturmeldungen werden über Apps eingereicht, und viele Mietverträge sind auf digitalen Plattformen abrufbar.

Doch wie passt das Mietrecht zu dieser Entwicklung? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die elektronische Kommunikation? In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte.

[ Formvorschriften im Mietrecht ]

Schriftform bleibt oft Pflicht

Trotz der zunehmenden Digitalisierung gibt es im Mietrecht Dokumente, die weiterhin in Schriftform vorliegen müssen. Das betrifft insbesondere:

 

  • Mietverträge: Grundsätzlich können Mietverträge auch mündlich oder digital geschlossen werden. Sobald jedoch eine Befristung oder andere besondere Klauseln enthalten sind, greift die Schriftformpflicht (§ 550 BGB).
  • Kündigungen: Eine Kündigung des Mietverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 568 BGB). E-Mails oder andere elektronische Nachrichten erfüllen diese Voraussetzung nicht. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier bleibt notwendig.
  • Mietaufhebungsverträge: Auch bei der einvernehmlichen Beendigung eines Mietverhältnisses wird Schriftform empfohlen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

[ Zulässigkeit elektronischer Kommunikation ]

Wann sind E-Mails rechtlich bindend?

Im alltäglichen Mietverhältnis können viele Angelegenheiten per E-Mail geregelt werden – solange keine gesetzlichen Formvorschriften greifen. Beispiele sind:

  • Terminvereinbarungen: Abstimmungen zu Wohnungsbesichtigungen oder Handwerkerterminen.
  • Reparaturmeldungen: Mieter können Schäden digital melden; Vermieter sollten solche Mitteilungen jedoch stets schriftlich bestätigen.
  • Nebenkostenabrechnungen: Die Zustellung per E-Mail ist grundsätzlich möglich, wenn Mieter und Vermieter dies ausdrücklich vereinbart haben.

Wichtig: Für E-Mails gilt grundsätzlich die sogenannte „Textform“. Das bedeutet, dass sie lesbar, dauerhaft und dem Absender zuzuordnen sein müssen. Dennoch kann es sinnvoll sein, wichtige Absprachen zusätzlich schriftlich zu dokumentieren, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

[ Rechte & Pflichten ]

… bei digitalen Mietportalen

Digitale Plattformen und Apps erleichtern die Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern erheblich. Doch sie werfen auch rechtliche Fragen auf:

 

  • Datenschutz: Vermieter dürfen personenbezogene Daten ihrer Mieter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben speichern und verarbeiten. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
  • Verpflichtungen zur Nutzung: Vermieter können Mieter nicht zwingen, digitale Plattformen oder Apps zu nutzen. Jeder Mieter hat das Recht, auf klassische Kommunikationswege (z. B. Post) zu bestehen.
  • Beweislast: Digitale Plattformen speichern häufig Kommunikationsverläufe. Das kann im Streitfall hilfreich sein, ersetzt aber nicht immer die rechtliche Notwendigkeit bestimmter Dokumente in Schriftform.

[ Fazit ]

Digitalisierung im Mietrecht

Die Digitalisierung erleichtert die Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern und bietet zahlreiche Vorteile. Dennoch gibt es rechtliche Fallstricke, die nicht unterschätzt werden sollten. Besonders bei Formvorschriften wie der Schriftform bleibt das Mietrecht traditionell – eine digitale Nachricht kann hier nicht genügen.

Für Mieter und Vermieter gilt daher: Prüfen Sie im Zweifel immer, ob Ihre digitale Kommunikation den gesetzlichen Vorgaben entspricht. So vermeiden Sie Streitigkeiten und sorgen für ein reibungsloses Mietverhältnis.

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Mietrecht? Die Rechtsanwälte Kübler als Fachanwaltskanzlei steht Ihnen gerne mit fundierter rechtlicher Beratung zur Seite. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!

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