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Die Haftung im Arbeitsrecht regelt, wann Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für Schäden verantwortlich sind. Sie spielt eine wichtige Rolle, da Fehler im Arbeitsalltag schnell zu hohen Kosten führen können.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitnehmer haften grundsätzlich nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

  • Für Arbeitsverhältnisse gilt jedoch die Besonderheit des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.

  • Arbeitgeber tragen in vielen Fällen ein Mitverschulden, weil sie Arbeitsmittel bereitstellen oder Anweisungen erteilen.

 

Haftung des Arbeitnehmers

  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.

  • Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine anteilige Haftung.

  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel vollständig.

  • Beispiele: Schäden am Firmenfahrzeug oder fehlerhafte Buchungen.

 

Haftung des Arbeitgebers

  • Arbeitgeber haften für Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern, zum Beispiel bei mangelndem Arbeitsschutz.

  • Sie müssen auch für Schäden einstehen, die durch andere Mitarbeiter im Betrieb entstehen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

 

Tipp: Prüfen Sie im Schadensfall genau, wer haftet. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Arbeitsrecht.