Die Haftung im Arbeitsrecht regelt, wann Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für Schäden verantwortlich sind. Sie spielt eine wichtige Rolle, da Fehler im Arbeitsalltag schnell zu hohen Kosten führen können.
Rechtliche Grundlagen
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Arbeitnehmer haften grundsätzlich nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
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Für Arbeitsverhältnisse gilt jedoch die Besonderheit des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.
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Arbeitgeber tragen in vielen Fällen ein Mitverschulden, weil sie Arbeitsmittel bereitstellen oder Anweisungen erteilen.
Haftung des Arbeitnehmers
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.
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Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine anteilige Haftung.
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Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel vollständig.
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Beispiele: Schäden am Firmenfahrzeug oder fehlerhafte Buchungen.
Haftung des Arbeitgebers
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Arbeitgeber haften für Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern, zum Beispiel bei mangelndem Arbeitsschutz.
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Sie müssen auch für Schäden einstehen, die durch andere Mitarbeiter im Betrieb entstehen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Tipp: Prüfen Sie im Schadensfall genau, wer haftet. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Arbeitsrecht.