Ob eine Bauleistungsversicherung in einem Vergabeverfahren nachgewiesen werden muss, steht in den Vergabeunterlagen des konkreten Projekts. Eine gesetzliche Verpflichtung, die jeden Auftraggeber dazu zwingt, gibt es nicht. § 122 GWB legt die allgemeinen Eignungsanforderungen fest; § 45 VgV erlaubt Auftraggebern, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Versicherungsnachweise zu belegen. Welche Versicherungsart, welche Deckungssumme und welche Nachweisform verlangt wird, ergibt sich erst aus dem einzelnen Vergabeverfahren. Wer eine geforderte Unterlage nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert den Angebotsausschluss.
Dieser Beitrag ordnet ein, wann Versicherungsnachweise in Vergabeverfahren rechtmäßig verlangt werden können, wie sich Bauleistungsversicherung und Haftpflichtversicherung unterscheiden und was Bieter rechtzeitig klären sollten.
Ein mittelständisches Bauunternehmen reicht ein Angebot für ein öffentliches Hochbauprojekt ein. Die Vergabeunterlagen verlangen als Eignungsnachweis eine bestehende Bauleistungsversicherung mit einer projektbezogenen Mindestdeckungssumme. Das Unternehmen legt stattdessen den Nachweis seiner allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung vor, weil es die Anforderung falsch gelesen hat. Die Vergabestelle schließt das Angebot aus. Erst dann schaltet das Unternehmen einen Anwalt ein, um klären zu lassen, ob der Ausschluss rechtmäßig war und ob die Vergabestelle hätte nachfordern müssen.
Warum die Bauleistungsversicherung in Vergabeverfahren eine Rolle spielt
In öffentlichen Vergabeverfahren prüfen Auftraggeber vor der Auftragserteilung die Eignung der Bieter. Zu dieser Eignungsprüfung gehört die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Auftraggeber können verlangen, dass Bieter bestimmte Versicherungen nachweisen, wenn das Projektrisiko das rechtfertigt und die Anforderung verhältnismäßig ist.
Was § 122 GWB zur Eignung bestimmt
§ 122 GWB, Eignung (sinngemäß)
Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben. Die Eignung betrifft die Befähigung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Anforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und zu ihm verhältnismäßig sein.
§ 122 GWB ist keine spezielle Versicherungsnorm. Er legt aber den Rahmen fest: Auftraggeber dürfen Eignungsanforderungen stellen, die dem Auftragsgegenstand entsprechen. Eine projektbezogene Versicherungsanforderung kann danach zulässig sein, wenn sie dem Projektumfang und -risiko angemessen ist.
Versicherungsnachweise nach § 45 VgV
§ 45 VgV, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sinngemäß)
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber insbesondere den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen verlangen.
§ 45 VgV nennt die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ausdrücklich als tauglichen Nachweis. Eine Bauleistungsversicherung ist damit nicht automatisch gefordert. Sie kann jedoch in konkreten Vergabeunterlagen ausdrücklich verlangt werden, wenn der Auftraggeber das spezifische Projektrisiko entsprechend einschätzt und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet.
Bei Bauaufträgen verweist § 2 VgV ergänzend auf die VOB/A. Das bedeutet: Die dort geregelten Verfahrensgrundsätze für Bauvergaben gelten parallel. Versicherungsanforderungen müssen daher auch mit den Grundsätzen der VOB/A vereinbar sein.
Bauleistungsversicherung und Haftpflichtversicherung: Der Unterschied
Beide Versicherungsarten sind im Bau verbreitet, decken aber grundlegend unterschiedliche Risiken ab. In Vergabeverfahren führt die Verwechslung häufig zum Ausschluss.
Die Bauleistungsversicherung sichert das Bauwerk selbst während der Bauzeit gegen unvorhergesehene Sachschäden ab, zum Beispiel durch Witterungseinflüsse, Diebstahl oder Vandalismus. Sie ist eine Sachversicherung auf das zu errichtende Werk.
Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die das Bauunternehmen Dritten zufügt, also Personen- und Sachschäden gegenüber dem Auftraggeber oder unbeteiligten Dritten.
Verlangen Vergabeunterlagen eine Bauleistungsversicherung, reicht der Nachweis einer allgemeinen Haftpflichtversicherung in der Regel nicht aus. Wer das übersieht, riskiert den Angebotsausschluss, obwohl das Angebot inhaltlich überzeugt.
Vergabeunterlagen formulieren Versicherungsanforderungen nicht immer trennscharf. Steht dort „Versicherungsnachweis für das Bauwerk“ oder „projektbezogene Sachversicherung“, ist im Zweifel zu klären, ob eine Bauleistungsversicherung gemeint ist. Eine schriftliche Rückfrage an die Vergabestelle im Rahmen der Bieterfragen ist rechtlich zulässig und bei Unklarheit ausdrücklich empfehlenswert.
Versicherungsanforderungen in Vergabeunterlagen konkret prüfen
Nicht jedes Vergabeverfahren verlangt eine Bauleistungsversicherung. Die Anforderungen ergeben sich aus den projektspezifischen Ausschreibungsunterlagen. Folgende Punkte sind vor Angebotsabgabe zu prüfen:
Art der Versicherung: Wird ausdrücklich eine Bauleistungsversicherung verlangt oder genügt eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht? Sind beide kumulativ gefordert?
Mindestdeckungssumme: Viele Vergabeunterlagen geben konkrete Summen vor. Liegt die eigene Deckung darunter, ist das ein Eignungsmangel, der zum Ausschluss führen kann.
Projektbezug: Manche Auftraggeber verlangen einen Nachweis, der konkret das ausgeschriebene Projekt abdeckt, nicht nur eine laufende Jahrespolice ohne Projektbezug.
Nachweisform: Verlangen die Unterlagen eine aktuelle Versicherungsbestätigung des Versicherers, eine Bereitschaftserklärung für den Auftragsfall oder genügt die Vorlage des Versicherungsscheins?
Frist: Wann muss der Nachweis vorliegen? Mit dem Angebot, vor Zuschlag oder erst nach Auftragserteilung?
Bietergemeinschaften: Bei Konsortien ist zu klären, ob jedes Mitglied den Nachweis erbringen muss oder ob der federführende Partner ausreicht. Das ergibt sich ebenfalls aus den Vergabeunterlagen.
Für die vertragliche Einordnung der Bauleistungsversicherung nach Auftragserteilung lohnt sich die Lektüre des Beitrags zur Vertragsgestaltung bei der Bauleistungsversicherung, der die policebezogenen Prüfpunkte im Detail behandelt.
Nachforderung fehlender Unterlagen: Was Bieter wissen sollten
Vergabestellen können fehlende Unterlagen unter bestimmten Voraussetzungen nachfordern. Das gilt nach den vergaberechtlichen Regelungen grundsätzlich für Nachweise, die nicht den Angebotsinhalt selbst betreffen. Ob ein fehlender Versicherungsnachweis in einem konkreten Verfahren nachgefordert werden muss oder darf, ist eine Einzelfallfrage und nicht einheitlich geregelt. Wer ausgeschlossen wird und der Ansicht ist, die Vergabestelle hätte eine Nachforderung zulassen müssen, sollte das vergaberechtlich prüfen lassen.
Die meisten Vergabeunterlagen sehen eine Bieterfragefrist vor. Sind Versicherungsanforderungen unklar, stellen Sie dort eine schriftliche Frage. Die Antwort der Vergabestelle ist für alle Bieter verbindlich und Bestandteil der Ausschreibungsakte. Das vermeidet Ausschlussrisiken und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Typische Fehler im Vergabeverfahren
In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Probleme:
- ◆Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis wird statt Bauleistungsversicherungsnachweis vorgelegt
- ◆Deckungssumme liegt unter dem in den Unterlagen genannten Mindestbetrag
- ◆Nachweis ist abgelaufen oder datiert zu weit zurück
- ◆Bereitschaftserklärung fehlt, obwohl kein Bestandsnachweis, sondern eine Zusage für den Auftragsfall verlangt war
- ◆Bei Bietergemeinschaften ist intern nicht abgestimmt, wer den Nachweis erbringt
- ◆Projektbezug fehlt, weil eine allgemeine Jahrespolice ohne Projektzuordnung vorgelegt wurde
Vergabeunterlagen vollständig auf Versicherungsanforderungen durchlesen: Welche Versicherungsart, welche Mindestdeckungssumme, welche Nachweisform?
Prüfen, ob die laufende Police die Anforderungen erfüllt oder eine projektbezogene Erweiterung beim Versicherer nötig ist.
Aktuelle Versicherungsbestätigung beim Versicherer anfordern, wenn ein Bestandsnachweis gefordert ist.
Bei Bietergemeinschaft intern festlegen, welches Mitglied den Nachweis erbringt, und das in der Angebotsstruktur dokumentieren.
Unklare Anforderungen per schriftlicher Bieterfrage an die Vergabestelle klären, bevor das Angebot abgegeben wird.
Fristen für den Versicherungsnachweis im Angebots- und Zuschlagsverfahren notieren und einhalten.
Nachweis auf Aktualität prüfen: Ist das Dokument noch gültig und deckt es den geforderten Zeitraum ab?
Häufige Fragen zur Bauleistungsversicherung in Vergaben
Muss jedes öffentliche Bauprojekt eine Bauleistungsversicherung vorschreiben?
Nein. Ob eine Bauleistungsversicherung verlangt wird, entscheidet der Auftraggeber im Einzelfall anhand des konkreten Projekts. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die jeden öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet. Der Auftraggeber ist an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden: Die Anforderung muss dem Auftragsgegenstand und dem Projektrisiko entsprechen.
Was passiert, wenn der Bieter die Versicherung erst nach dem Zuschlag abschließen kann?
Manche Vergabeunterlagen lassen das ausdrücklich zu und verlangen lediglich eine Bereitschaftserklärung des Versicherers mit dem Angebot. Andere verlangen einen bestehenden Nachweis. Das ergibt sich ausschließlich aus den Unterlagen des konkreten Verfahrens. Wer eine Bereitschaftserklärung einreicht, obwohl ein Bestandsnachweis verlangt war, riskiert den Angebotsausschluss.
Gilt die Bauleistungsversicherung auch für Subunternehmerleistungen?
Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und der Projektstruktur ab. Manche Policen schließen Subunternehmerleistungen ein, andere nicht. In Vergaben muss der Bieter prüfen, ob die Anforderung das gesamte Projekt oder nur seine eigene Leistung betrifft. Dazu empfiehlt sich ein Blick in die maßgeblichen Versicherungsbedingungen, etwa die ABBL 2018, und eine Abstimmung mit dem Versicherer vor Angebotsabgabe.
Was tun, wenn der Versicherer nach Schadenseintritt die Leistung verzögert oder ablehnt?
Das ist eine andere Frage als die Vergabenachweispflicht. Kommt es nach Projektbeginn zu einem Schaden und verzögert oder verweigert der Versicherer die Leistung, gelten die allgemeinen versicherungsrechtlichen Regeln zu Obliegenheiten, Anzeigefristen und Schadensminderungspflichten. Hinweise dazu finden sich im Beitrag zur Schadensregulierung bei der Bauleistungsversicherung.
Können Bieter gegen einen Ausschluss wegen eines fehlenden Versicherungsnachweises vorgehen?
Das hängt davon ab, ob die Anforderung in den Vergabeunterlagen klar formuliert war, ob die Vergabestelle zur Nachforderung verpflichtet gewesen wäre und ob der Ausschluss im konkreten Verfahren verhältnismäßig ist. Wer sich zu Unrecht ausgeschlossen sieht, sollte die Fristen im Vergabenachprüfungsverfahren im Blick behalten und rechtlichen Rat einholen.
Vergabeunterlagen enthalten Versicherungsanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Angebotsausschluss führen können. Kübler Rechtsanwälte prüfen, ob die an Sie gestellten Anforderungen verhältnismäßig sind, welche Unterlagen Sie benötigen und ob ein Ausschluss vergaberechtlich anfechtbar ist. Schildern Sie kurz Ihren Fall.
Rechtsquellen zu diesem Beitrag
- § 122 GWB, Eignung (sinngemäß)
- § 45 VgV, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sinngemäß)
- § 122 GWB
- § 2 VgV
- § 45 VgV

