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[ Mietrecht ]

Kaution nicht gezahlt wegen Mängel: So reagieren Vermieter

Die vereinbarte Kaution bleibt aus, und der Mieter begründet das mit Mängeln in der Wohnung. Was das rechtlich bedeutet und wie Vermieter jetzt richtig vorgehen.

Andreas KüblerAndreas KüblerFachanwalt Bau- und ArchitektenrechtFachanwalt Arbeitsrecht

Mietkaution nicht gezahlt wegen Mängel: Rechtliche Einordnung für Vermieter
Aktualisiert: 26. Juli 2026Fachlich geprüft von Andreas KüblerLesezeit: 6 Min
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtBau-, Immobilien- und Mietrecht klar eingeordnetFristen und Beweissicherung im Blick
[ Kurz beantwortet ]

Zahlt ein Mieter die vereinbarte Kaution nicht und begründet das mit behaupteten Mängeln in der Wohnung, begründet das nach überwiegender Rechtslage kein Zurückbehaltungsrecht an der Kautionspflicht. Die Kaution ist eine eigenständige vertragliche Sicherheitsleistung, keine Gegenleistung für den Zustand der Wohnung. Mängelansprüche können separat geltend gemacht werden, setzen die Kautionspflicht jedoch nicht aus. Vermieter sollten den Rückstand schriftlich anmahnen, den ausstehenden Betrag genau benennen und anschließend prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen.

Behauptete Wohnungsmängel begründen nach überwiegender Rechtslage kein Zurückbehaltungsrecht an der Kautionspflicht. Dieser Beitrag ordnet die gesetzliche Lage ein und zeigt, welche Schritte die Vermieterposition sichern.

Projektfall · Praxisfall aus der Kanzlei

Ein Vermieter schließt mit einem neuen Mieter einen Wohnraummietvertrag über eine Nettokaltmiete von 800 Euro ab. Die vereinbarte Kaution beträgt 2.400 Euro, zahlbar in drei monatlichen Raten zu je 800 Euro. Der Mieter zieht zum Mietbeginn ein, beanstandet kurz darauf mehrere Punkte als Mängel und erklärt, die erste Kautionsrate nicht zu zahlen, bis die Beanstandungen behoben seien.

Der Vermieter mahnt schriftlich. Der Mieter bleibt bei seiner Weigerung. Nach dem zweiten ausgebliebenen Monat übersteigt der Kautionsrückstand 1.600 Euro. Die Kanzlei prüft in dieser Konstellation zunächst, ob die Mängelanzeige konkret belegt und nachvollziehbar ist oder lediglich als Vorwand verwendet wird. Im Mittelpunkt stehen dann die Fragen, ob die Mahnungen formal korrekt formuliert sind und ob der aufgelaufene Rückstand bereits die gesetzlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt.

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Kautionspflicht bei Wohnraum: Was das Gesetz vorschreibt

Bei Wohnraummietverhältnissen regelt § 551 BGB die Mietsicherheit. Danach darf die vereinbarte Kaution das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nettokaltmiete nicht übersteigen. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu leisten. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden Folgeraten in den nächsten zwei Monaten.

§ 551 BGB (Mietsicherheit)

Die zu leistende Sicherheit darf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten nicht übersteigen. Hat der Mieter eine Sicherheit in Geld zu leisten, ist er zu einer Zahlung in drei gleichen monatlichen Teilleistungen berechtigt. Die erste Teilleistung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

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Das Ratenzahlungsrecht des Mieters befreit ihn nicht davon, die jeweils fällige Rate auch tatsächlich zu zahlen. Ist eine Rate fällig und ausgeblieben, befindet sich der Mieter insoweit in Rückstand. Vermieter sollten jeden ausgebliebenen Teilbetrag als eigenständige Forderung behandeln und den Rückstand lückenlos dokumentieren.

Warum Mängel die Kautionspflicht nicht aussetzen

Die Kautionspflicht ist eine eigenständige vertragliche Verpflichtung und keine Gegenleistung des Mieters für einen bestimmten Zustand der Wohnung. Behauptet der Mieter Mängel, kann er diese separat anzeigen und gegebenenfalls gesondert geltend machen. Die Kautionszahlung kann er davon jedoch nach überwiegender Rechtslage nicht abhängig machen.

Dieses Trennungsprinzip hat erhebliche praktische Bedeutung: Mängelanzeigen des Mieters verändern die Fälligkeit der Kautionsraten nicht. Vermieter, die auf eine Mängelrüge hin abwarten und keine Mahnung aussprechen, riskieren, dass sich der Rückstand unbemerkt auf eine kritische Höhe aufbaut.

[ Mängelansprüche und Kautionspflicht laufen getrennt ]

Eine berechtigte Mängelanzeige des Mieters berechtigt ihn, Mängelbeseitigung zu verlangen oder gegebenenfalls die Miete zu mindern. Die Kautionsverpflichtung bleibt davon unberührt. Vermieter sollten auf Mängelanzeigen schriftlich und inhaltlich eingehen, die Kautionsmahnung jedoch separat und klar davon getrennt führen. Werden beide Themen in einem Schreiben vermischt, kann das die Wirkung der Mahnung für spätere Schritte abschwächen.

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Mahnung, Verzug und die Schwelle zur fristlosen Kündigung

Bleibt eine Kautionsrate aus, kommt der Mieter nach den allgemeinen Verzugsregeln des § 286 BGB in Rückstand, sobald eine wirksame Mahnung erfolgt oder die Fälligkeit kalendermäßig bestimmt ist. Die Mahnung muss den offenen Betrag konkret benennen und dem Mieter zugehen. Ein eingeschriebener Brief mit Rückschein sichert den Zugangsnachweis.

Ab welchem Punkt eine fristlose Kündigung in Betracht kommt, richtet sich bei der Kautionsschuld nach § 569 Abs. 2a BGB: Danach liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung in einem Betrag im Rückstand ist, der der zweifachen Monatskaltmiete entspricht. Diese Schwelle ist strikt rechnerisch zu ermitteln, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.

[ Kündigung ohne exakte Berechnung ist angreifbar ]

Eine fristlose Kündigung wegen Kautionsrückstands setzt voraus, dass der Rückstand die Schwelle von zwei Monatskaltmieten tatsächlich erreicht. Wer kündigt, ohne den Rückstand belegt und exakt berechnet zu haben, riskiert eine unwirksame Kündigung. Im Streitfall trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für den Rückstandsbetrag.

Werden Sie parallel zu einem laufenden Kautionsstreit mit weiteren Zahlungsrückständen konfrontiert, liefert unser Beitrag Mieter zahlt nicht: Fristen und Kündigung richtig eine strukturierte Übersicht zu den allgemeinen Voraussetzungen für Mahnung und Kündigung bei Zahlungsverzug.

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Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Die Sechsmonatsfrist

Unabhängig vom Kautionsstreit läuft eine gesonderte Frist für Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung. Nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält.

§ 548 BGB (Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters)

Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält.

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Diese kurze Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche, nicht für die Kautionsforderung selbst. Wird die Wohnung zurückgegeben und liegen Schäden vor, die über die normale Abnutzung hinausgehen, muss der Vermieter diese innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe konkret beziffert und dokumentiert geltend machen. Fotos, Übergabeprotokolle und Kostenvoranschläge sind dabei entscheidend. Wer diese Frist versäumt, verliert seinen Anspruch in der Regel, auch wenn er die Kaution noch hält.

Ein berechtigter Einbehalt der Kaution nach Mietende setzt konkrete, nachweisbare Gegenforderungen voraus. Pauschale Behauptungen über den schlechten Zustand der Wohnung genügen nicht. Weitere Hinweise dazu, was nach Mietende mit der Kaution passiert, finden Sie in unserem Beitrag Kaution nicht gezahlt: Was Vermieter jetzt tun können.

Einen Überblick über alle mietrechtlichen Beratungsleistungen der Kanzlei finden Sie auf der Seite zum Mietrecht.

[ So sichern Sie Ihre Vermieterposition bei ausbleibender Kaution ]

Fälligkeit jeder Rate im Blick behalten und den Rückstand ab dem ersten ausgebliebenen Betrag schriftlich dokumentieren.

Mahnung per eingeschriebenem Brief mit genauer Benennung des ausstehenden Betrags und einer klaren Zahlungsfrist versenden.

Mängelanzeigen des Mieters inhaltlich separat beantworten und nicht mit der Kautionsmahnung in einem Schreiben vermischen.

Rückstand auf die Schwelle von zwei Monatskaltmieten berechnen, bevor eine Kündigung in Betracht gezogen wird.

Übergabezustand der Wohnung bei Einzug und Auszug fotografisch und im Protokoll festhalten, Zeugen benennen.

Eigene Schadensersatzansprüche nach Rückgabe der Wohnung innerhalb von sechs Monaten konkret beziffert und belegt geltend machen.

Sämtlichen Schriftverkehr mit Datum und Zugangsnachweis aufbewahren.

[ Praxistipp: Kautionsrückstand und Mängelrüge schriftlich trennen ]

Behandeln Sie den Kautionsrückstand und etwaige Mängelrügen des Mieters in getrennten Schreiben. Wer beides in einem Brief vermischt, läuft Gefahr, dass die Mahnung als unklar gilt und ihre Wirkung für spätere Schritte verloren geht.

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Häufige Fragen

Darf ein Mieter die Kaution wegen Mängel zurückhalten?

Nach überwiegender Rechtslage begründen behauptete Wohnungsmängel kein Zurückbehaltungsrecht an der Kautionspflicht. Die Kaution ist keine Gegenleistung für den Zustand der Wohnung, sondern eine eigenständige Sicherheitsleistung. Mängel können separat angezeigt und geltend gemacht werden, die Kautionszahlung können sie nicht aussetzen.

Ab welchem Rückstand kommt eine fristlose Kündigung in Betracht?

Eine fristlose Kündigung wegen Kautionsrückstands kommt nach § 569 Abs. 2a BGB in Betracht, wenn der Rückstand die zweifache Monatskaltmiete erreicht. Die genaue Berechnung muss vor der Kündigung geprüft werden, weil Formfehler oder Rechenfehler die Kündigung angreifbar machen können.

Was muss eine wirksame Mahnung enthalten?

Die Mahnung muss den offenen Betrag konkret benennen, eine klare Zahlungsaufforderung enthalten und dem Mieter nachweislich zugehen. Ein eingeschriebener Brief mit Rückschein sichert den Zugangsnachweis. Formulierungen, die unklar lassen, welche Rate gemeint ist oder welcher Betrag gefordert wird, können die Wirkung der Mahnung gefährden.

Bis wann müssen Schäden in der Wohnung geltend gemacht werden?

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung. Diese Frist läuft unabhängig vom Kautionsstreit. Wer die Frist versäumt, verliert seinen Anspruch in der Regel auch dann, wenn noch Kaution einbehalten wurde.

Kann die Kaution nach Mietende dauerhaft einbehalten werden?

Nach Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nur einbehalten, solange konkrete und bezifferbare Gegenforderungen bestehen. In der Praxis wird eine Prüfungsfrist von einigen Wochen bis wenigen Monaten anerkannt. Danach ist die Kaution auszuzahlen, soweit keine berechtigten Forderungen offenstehen. Pauschale Behauptungen über Schäden reichen für einen Einbehalt nicht aus.

Kübler Rechtsanwälte prüfen, ob eine ausgebliebene Kautionszahlung die Voraussetzungen für Mahnung, Kündigung oder weitere Schritte erfüllt. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie kurz Ihre Situation.

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Rechtsgrundlagen

Rechtsquellen zu diesem Beitrag

  1. § 551 BGB (Mietsicherheit)
  2. § 548 BGB (Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters)
  3. § 286 BGB
Andreas Kübler
Einordnung von

Andreas Kübler

Andreas Kübler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Vermieter und Eigentümer bei mietrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere bei Kautionskonflikten, Vertragsfragen und der Durchsetzung von Eigentümerinteressen.