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Mängelrechte geben Käufern oder Auftraggebern die Möglichkeit, bei fehlerhaften Produkten oder Bauleistungen Ansprüche geltend zu machen. Sie sichern die Durchsetzung von Nachbesserung, Rücktritt oder Schadensersatz.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist §§ 434 ff. BGB für Kaufverträge und §§ 633 ff. BGB für Werkverträge.

  • Käufer oder Auftraggeber müssen Mängel rechtzeitig rügen, um ihre Rechte zu wahren.

  • Die Rechte unterscheiden sich je nach Art des Mangels, Vertragsbedingungen und Vertragsart.

 

Typische Mängelrechte

  • Nachbesserung: Der Verkäufer oder Auftragnehmer beseitigt den Mangel.

  • Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises oder Werklohns bei mangelhafter Leistung.

  • Rücktritt: Rückabwicklung des Vertrags, wenn Mängel erheblich sind.

  • Schadensersatz: Ersatz für Schäden, die durch den Mangel entstanden sind.

 

Tipp: Prüfen Sie Mängel genau und rügen Sie sie unverzüglich. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Mängelrechte, helfen bei Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatzansprüchen.