Mängelrechte geben Käufern oder Auftraggebern die Möglichkeit, bei fehlerhaften Produkten oder Bauleistungen Ansprüche geltend zu machen. Sie sichern die Durchsetzung von Nachbesserung, Rücktritt oder Schadensersatz.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage ist §§ 434 ff. BGB für Kaufverträge und §§ 633 ff. BGB für Werkverträge.
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Käufer oder Auftraggeber müssen Mängel rechtzeitig rügen, um ihre Rechte zu wahren.
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Die Rechte unterscheiden sich je nach Art des Mangels, Vertragsbedingungen und Vertragsart.
Typische Mängelrechte
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Nachbesserung: Der Verkäufer oder Auftragnehmer beseitigt den Mangel.
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Minderung: Herabsetzung des Kaufpreises oder Werklohns bei mangelhafter Leistung.
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Rücktritt: Rückabwicklung des Vertrags, wenn Mängel erheblich sind.
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Schadensersatz: Ersatz für Schäden, die durch den Mangel entstanden sind.
Tipp: Prüfen Sie Mängel genau und rügen Sie sie unverzüglich. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Mängelrechte, helfen bei Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatzansprüchen.