Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete setzt nach § 558 BGB voraus, dass die Miete zum Zeitpunkt des geplanten Erhöhungseintritts seit mindestens 15 Monaten unverändert ist und die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Zusätzlich begrenzt § 558 Abs. 3 BGB den Anstieg: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur bis zur gesetzlichen Kappungsgrenze erhöht werden, die je nach Lage des Objekts variieren kann. Das Erhöhungsschreiben muss schriftlich ergehen und ausreichend begründet sein. Fehlt die Begründung, ist das Schreiben formell unwirksam, unabhängig davon, ob die angestrebte Höhe rechnerisch korrekt wäre. Für Erhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen gilt § 559 BGB mit eigenen Voraussetzungen und Obergrenzen.
Dieser Beitrag erklärt den gesetzlichen Rahmen für Mieterhöhungen aus Vermieterperspektive, mit Blick auf Voraussetzungen, Obergrenzen und die häufigsten Formfehler.
Ein Vermieter einer Dreizimmerwohnung möchte nach mehreren Jahren die Miete anpassen. Er schreibt dem Mieter knapp, die Miete steige ab dem nächsten Ersten um einen bestimmten Betrag, ohne Mietspiegel, ohne Vergleichswohnungen, ohne weitere Erläuterung. Der Mieter widerspricht. Im Streit zeigt sich: Das Schreiben war unwirksam, weil die gesetzlich vorgeschriebene Begründung vollständig fehlte. Die Frage war nicht, ob die angestrebte Höhe vertretbar gewesen wäre. Der Vermieter musste von vorn beginnen, diesmal mit vollständig ausgearbeitetem Erhöhungsschreiben. Die Verzögerung kostete mehrere Monate Mietdifferenz.
Die zwei Wege zur Mietanpassung
Vermieter können die laufende Miete auf zwei gesetzlich geregelten Wegen anheben: über die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB oder über eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Daneben kann bei Vertragsschluss eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart worden sein, die nach ihren eigenen Regeln wirkt und eine zusätzliche Erhöhung nach § 558 BGB während ihrer Laufzeit in der Regel ausschließt.
Einen Überblick über Rechte und Pflichten als Vermieter bietet unsere Seite zum Mietrecht für Vermieter.
Staffelmiete und Indexmiete: Erhöhung nach Vertragsmechanismus
Bei einer Staffelmiete ist die künftige Miethöhe bereits im Mietvertrag für bestimmte Zeiträume festgeschrieben. Eine Indexmiete orientiert sich am vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex und passt sich automatisch nach Maßgabe des Vertrages an. Wer eine solche Vereinbarung getroffen hat, muss vor jeder Erhöhungsankündigung prüfen, welcher Vertragsmechanismus gilt und ob eine gesonderte Begründung nach § 558a BGB überhaupt greift.
§ 558 BGB: Voraussetzungen der Vergleichsmieterhöhung
§ 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht über die gesetzlich festgelegte Kappungsgrenze hinaus erhöhen.
Die 15-Monats-Frist: Was sie bedeutet und worauf es ankommt
§ 558 Abs. 1 BGB stellt auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Erhöhung eintreten soll: Die Miete muss zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 15 Monaten unverändert sein. Maßgeblich ist also nicht das Datum des Erhöhungsschreibens, sondern der Tag, ab dem die neue Miete gelten soll. Da dem Mieter nach § 558b BGB bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens Zeit bleibt zu reagieren, muss der Vermieter diesen Zeitraum bei der Terminplanung einrechnen. Wer die Frist knapp kalkuliert, sollte genau festhalten, wann die Miete zuletzt verändert wurde.
Kappungsgrenze: Wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
§ 558 Abs. 3 BGB begrenzt den Anstieg der Miete innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der letzten Erhöhung. In der gesetzlichen Grundregel darf die Miete in diesem Dreijahreszeitraum nicht um mehr als 20 Prozent steigen. Für Gemeinden oder Gemeindeteile mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Landesregierungen per Rechtsverordnung diese Grenze auf 15 Prozent absenken. Ob eine solche Verordnung für den jeweiligen Standort in Kraft ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Regelungen regional unterschiedlich ausfallen und sich ändern können.
Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete sind zwei unabhängige Obergrenzen, die beide eingehalten werden müssen. Wer rechnerisch noch Spielraum unterhalb der Kappungsgrenze hat, kann trotzdem nicht erhöhen, wenn die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete bereits erreicht oder übersteigt.
Wie muss die Erhöhung begründet werden?
§ 558a BGB schreibt vor, dass das Erhöhungsschreiben schriftlich ergeht und die Erhöhung ausreichend begründet. Als Begründungsmittel anerkannt sind:
- ◆Qualifizierter Mietspiegel oder einfacher Mietspiegel der Gemeinde
- ◆Auskunft aus einer Mietdatenbank
- ◆Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen über die ortsübliche Vergleichsmiete
- ◆Benennung von mindestens drei Vergleichswohnungen in der gleichen Gemeinde mit konkreter Adresse und Miethöhe
Fehlt die Begründung vollständig oder ist sie so knapp, dass der Mieter die Berechtigung der Erhöhung nicht nachvollziehen kann, ist das Schreiben unwirksam. Der Vermieter muss dann von vorn beginnen, womit sich der gesamte Zeitplan verschiebt.
Mieterhöhung nach Modernisierung: § 559 BGB
Wer Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB abgeschlossen hat, kann die Jahresmiete nach Maßgabe des § 559 BGB erhöhen. Das Gesetz erlaubt die Umlage eines bestimmten Prozentsatzes der aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Miete und setzt gleichzeitig eine absolute Obergrenze je Quadratmeter innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
§ 559 BGB: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Das Gesetz begrenzt den Anstieg durch Modernisierungsmieterhöhungen innerhalb von sechs Jahren zusätzlich durch eine absolute Kappungsgrenze je Quadratmeter Wohnfläche.
Voraussetzung ist eine rechtzeitige schriftliche Ankündigung der Maßnahme vor deren Beginn. Welche Fristen zwischen Ankündigung, Abschluss der Maßnahme und Erhöhungsschreiben einzuhalten sind, erklärt unser Beitrag zur Wartefrist bei Mieterhöhung nach Modernisierung.
Eine Modernisierungsmieterhöhung, die die gesetzlichen Ankündigungsfristen nicht einhält oder die absolute Kappungsgrenze je Quadratmeter überschreitet, ist im überschießenden Teil unwirksam. Auch wenn der Mieter nicht sofort widerspricht, kann er zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Die Wirksamkeit des Erhöhungsschreibens sollte daher vor dem Versand sorgfältig geprüft werden.
Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?
Der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Erhöhungsschreiben aktiv zuzustimmen. Er kann schweigen oder widersprechen. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Dabei ist eine gesetzliche Klagefrist zu beachten: Der Vermieter muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist des Mieters klagen. Versäumt er diese Frist, verfällt der Anspruch auf Zustimmung für dieses konkrete Schreiben.
Was gilt, wenn der Mieter die erhöhte Miete trotz Zustimmung oder Urteil nicht zahlt, erklärt unser Beitrag Mieter zahlt Mieterhöhung nicht: Was gilt rechtlich?.
Den Zugang des Erhöhungsschreibens belegen: Der genaue Zugangszeitpunkt bestimmt, wann die Überlegungsfrist des Mieters beginnt und wann die Klagefrist für den Vermieter endet. Ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe mit Empfangsquittung sichert diesen Nachweis und vermeidet Streit über den Fristbeginn.
Mietvertrag prüfen: Liegt eine Staffel- oder Indexmiete vor? Wenn ja, gelten besondere Regeln, die eine Erhöhung nach § 558 BGB ausschließen können.
Zeitpunkt der letzten Mietänderung feststellen: Die neue Miete darf erst 15 Monate nach dem letzten Änderungszeitpunkt wirksam werden.
Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln: Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder mindestens drei konkret benannte Vergleichswohnungen mit Adresse und Miethöhe beschaffen.
Kappungsgrenze prüfen: Wie viel Spielraum besteht innerhalb des Dreijahreszeitraums? Gilt am Standort eine per Landesverordnung abgesenkte Grenze von 15 Prozent?
Schriftliches Begründungsschreiben aufsetzen: Begründungsmittel vollständig benennen, neue Miethöhe eindeutig angeben.
Zugang dokumentieren: Schreiben so versenden, dass der Zugangszeitpunkt im Streitfall nachweisbar ist.
Überlegungsfrist und Klagefrist notieren: Stimmt der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Folgemonats nicht zu, beginnt die dreimonatige Klagefrist des Vermieters.
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
Gilt die 20-Prozent-Grenze überall gleich?
Nein. § 558 Abs. 3 BGB erlaubt den Landesregierungen, für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze per Rechtsverordnung auf 15 Prozent abzusenken. In vielen Ballungsräumen und Großstädten ist die niedrigere Grenze in Kraft. Vor jeder Erhöhung ist konkret zu prüfen, ob und für welchen Zeitraum eine entsprechende Verordnung für den betreffenden Ort gilt.
Kann der Mieter die Zustimmung einfach verweigern?
Ja. Der Mieter ist rechtlich nicht verpflichtet, einem Erhöhungsschreiben zuzustimmen. Er kann schweigen oder ausdrücklich widersprechen. Der Vermieter hat dann nur die Möglichkeit, die Zustimmung gerichtlich einzufordern, sofern alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind und das Schreiben wirksam war. Ohne ein vollständig wirksames Erhöhungsverlangen hat er vor Gericht keine Grundlage.
Was tun, wenn in der Gemeinde kein Mietspiegel existiert?
Ohne Mietspiegel kann der Vermieter auf andere anerkannte Begründungsmittel zurückgreifen: ein Sachverständigengutachten, eine Mietdatenbank oder die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen im gleichen Ort mit konkreter Adresse und Nettokaltmiete. Pauschal auf einen nicht existenten Mietspiegel zu verweisen genügt nicht.
Ab wann gilt die erhöhte Miete?
Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete nach § 558b BGB ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsschreibens. Muss der Vermieter die Zustimmung gerichtlich durchsetzen, hängt die genaue zeitliche Wirkung vom Urteilsinhalt und dem Zeitpunkt der Rechtskraft ab.
Welche typischen Fehler machen Vermieter beim Erhöhungsschreiben?
Häufig fehlt die konkrete Begründung, also der Bezug auf Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen. Ein weiterer Fehler ist die Nichtbeachtung der 15-Monats-Frist oder der Kappungsgrenze. Auch der fehlende Nachweis des Zugangs führt im Streit dazu, dass der genaue Fristbeginn nicht festgestellt werden kann. Jeder dieser Fehler kann die gesamte Erhöhung unwirksam machen.
Kübler Rechtsanwälte prüfen Ihren Mieterhöhungsanspruch und bereiten das Erhöhungsschreiben rechtssicher vor. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie kurz Ihre Situation.

