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[ Kübler Rechts­anwälte ]

Abfindung verhandeln –
worauf Arbeitnehmer achten sollten

Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag auf eine Abfindung. Wichtig ist jedoch: Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Ob Verhandlungen über eine Abfindung sinnvoll sind, hängt von der konkreten Ausgangslage ab.

Entscheidend ist, wie stark die eigene Position ist. Dabei spielen Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit, Prozessrisiken und die wirtschaftliche Gesamtsituation eine Rolle.

Eine Kündigung sollten Sie sofort prüfen lassen: Wer eine schriftliche Kündigung angreifen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verhandlungen über eine Abfindung ersetzen die Klage nicht. Teilen Sie deshalb gleich mit, wann Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist. Besondere Fristregeln und eine mögliche nachträgliche Klagezulassung müssen im Einzelfall geprüft werden.

Kübler Rechtsanwälte unterstützt Arbeitnehmer in Giengen, Heidenheim und Umgebung dabei, ihre Verhandlungsposition einzuschätzen und eine sinnvolle Gesamtlösung zu erreichen.

[ Themen- & Leistungsübersicht ]

[ Wann eine Abfindung möglich ist ]

Nicht automatisch, im Einzelfall verhandelbar

Eine Abfindung kann in verschiedenen Situationen eine Rolle spielen: nach einer Kündigung, bei einem Aufhebungsvertrag oder bei Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigungsschutzklage richtet sich zunächst gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch; eine Zahlung kann beispielsweise in einem Vergleich vereinbart werden.

Je angreifbarer eine Kündigung erscheint oder je größer das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Lösung ist, desto besser kann die Verhandlungsposition sein.

[ Wovon die Höhe abhängt ]

Der Einzelfall entscheidet

Für eine frei ausgehandelte Abfindung gibt es keine allgemeine gesetzliche Pauschalhöhe. Davon zu unterscheiden sind besondere gesetzliche Fälle, etwa § 1a KSchG oder die gerichtliche Auflösung nach §§ 9 und 10 KSchG. Bei Verhandlungen kommt es auf die konkrete Ausgangslage an. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel:

  • Erfolgsaussichten gegen die Kündigung
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Position und Vergütung
  • Prozessrisiken
  • wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
  • Interesse an einer schnellen Einigung

 

Eine realistische Einschätzung ist wichtig, damit weder zu niedrig verhandelt noch mit unrealistischen Erwartungen gestartet wird.

[ Abfindung ist nicht alles ]

Die Gesamtlösung zählt

Viele Arbeitnehmer schauen zuerst auf die Höhe der Abfindung. Das ist verständlich, greift aber oft zu kurz. Eine gute Lösung besteht meist aus mehreren Bausteinen.

Neben der Abfindung können auch Zeugnis, Freistellung, Resturlaub, offene Überstunden, Bonuszahlungen, Provisionen oder der genaue Beendigungszeitpunkt wichtig sein.

Vor einer Unterschrift sind auch mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld zu prüfen. Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III und ein Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung nach § 158 SGB III haben unterschiedliche Voraussetzungen. Entscheidend sind unter anderem die Gründe der Beendigung, die Vereinbarung und die maßgebliche Kündigungsfrist. Nicht jede Abfindung oder Vereinbarung hat dieselben Folgen.

[ Erstes Angebot prüfen ]

Nicht vorschnell zustimmen

Bewerten Sie ein Abfindungsangebot zusammen mit dem Beendigungsdatum, offenen Vergütungsansprüchen und Ihrer rechtlichen Ausgangslage. Erst diese Gesamtsicht zeigt, welche Punkte noch zu klären oder zu verhandeln sind.

Sinnvoll ist es, zunächst die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag rechtlich einzuordnen. Erst danach lässt sich bewerten, ob das Angebot angemessen ist oder ob nachverhandelt werden sollte.

Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit, unklarer Kündigungsbegründung oder drohender Kündigungsschutzklage kann Verhandlungsspielraum bestehen.

[ Wann Verhandlungen aussichtsreich sind ]

Starke Position erkennen

Für eine Abfindungsverhandlung sollten Sie die rechtliche Angreifbarkeit der Kündigung, Ihre Ziele und die Risiken eines gerichtlichen Verfahrens prüfen lassen.

Auch ein belastetes Arbeitsverhältnis kann dazu führen, dass eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoller ist als ein langer Streit.

[ Wie Kübler Rechtsanwälte unterstützt ]

Prüfung, Strategie und Verhandlung

Kübler Rechtsanwälte prüft Ihre Ausgangslage und entwickelt eine realistische Verhandlungsstrategie. Dabei wird nicht nur die mögliche Abfindung betrachtet, sondern die gesamte Beendigungssituation.

Geprüft werden insbesondere Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erfolgsaussichten, wirtschaftliche Folgen und mögliche Zusatzpunkte wie Zeugnis, Freistellung oder offene Ansprüche.

Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Das sollten Sie für die erste Prüfung bereithalten

  • Das Kündigungsschreiben, falls vorhanden, und das Datum, an dem Sie es tatsächlich erhalten haben
  • Den Arbeitsvertrag mit Änderungen sowie aktuelle Angaben zu Ihrer Vergütung
  • Ein schriftliches Abfindungsangebot oder den Entwurf des Aufhebungsvertrags
  • Den bisherigen Schriftwechsel und eine Übersicht der vom Arbeitgeber genannten Termine

Notieren Sie den Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses und Ihre Vorstellungen zur Beendigung. Teilen Sie auch mit, ob Ihnen neben der Abfindung etwa Zeugnis, Freistellung oder die Regelung offener Vergütung besonders wichtig sind.

[ Für wen ist das relevant? ]

Arbeitnehmer bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmer, die eine Abfindung verhandeln möchten oder ein entsprechendes Angebot erhalten haben. Besonders relevant ist die Prüfung bei:

  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsvertrag
  • Abwicklungsvertrag
  • Beendigungsverhandlungen
  • Streit über Zeugnis, Freistellung oder Resturlaub
  • Unsicherheit über die Höhe der Abfindung

[ Regional für Sie da ]

Abfindung in Giengen und Heidenheim verhandeln

Kübler Rechtsanwälte berät Arbeitnehmer im Arbeitsrecht in Giengen an der Brenz, Heidenheim und Umgebung. Wenn eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot im Raum steht, lohnt sich eine frühe strategische Prüfung.

Je nach Fall kann die Beratung persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

Häufige Fragen Abfindung verhandeln

Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?

Nicht jede Kündigung begründet einen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann etwa vereinbart werden; daneben bestehen gesetzliche Sonderfälle mit eigenen Voraussetzungen. Auch eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage führt nicht automatisch zu einer Abfindung.

Wovon hängt die Höhe einer Abfindung ab?

Bei frei ausgehandelten Abfindungen kommt es unter anderem auf die rechtliche Ausgangslage, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Vergütung und die Prozessrisiken an. Gesetzliche Sonderfälle haben eigene Voraussetzungen und Berechnungsregeln.

Sollte ich das erste Angebot des Arbeitgebers annehmen?

Prüfen Sie das Angebot zusammen mit dem Beendigungsdatum, offenen Ansprüchen und Ihrer rechtlichen Ausgangslage. Ob eine Annahme oder weitere Verhandlungen sinnvoll sind, hängt vom konkreten Gesamtpaket ab.

Spielt bei einer Abfindung auch das Zeugnis eine Rolle?

Ja. Neben der Abfindung sind auch Zeugnis, Freistellung, Urlaub, offene Ansprüche und weitere Punkte für die Gesamtlösung wichtig.

Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?

Besonders dann, wenn eine Kündigung im Raum steht, ein Aufhebungsvertrag angeboten wird oder Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses laufen.
Abfindung prüfen lassen durch Fachanwalt Andreas Kübler

Ihr Fachanwalt Andreas Kübler

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