Entscheidend ist, wie stark die eigene Position ist. Dabei spielen Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit, Prozessrisiken und die wirtschaftliche Gesamtsituation eine Rolle.
Eine Kündigung sollten Sie sofort prüfen lassen: Wer eine schriftliche Kündigung angreifen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verhandlungen über eine Abfindung ersetzen die Klage nicht. Teilen Sie deshalb gleich mit, wann Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist. Besondere Fristregeln und eine mögliche nachträgliche Klagezulassung müssen im Einzelfall geprüft werden.
[ Themen- & Leistungsübersicht ]
[ Wann eine Abfindung möglich ist ]
Nicht automatisch, im Einzelfall verhandelbar
Je angreifbarer eine Kündigung erscheint oder je größer das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Lösung ist, desto besser kann die Verhandlungsposition sein.
[ Wovon die Höhe abhängt ]
Der Einzelfall entscheidet
Für eine frei ausgehandelte Abfindung gibt es keine allgemeine gesetzliche Pauschalhöhe. Davon zu unterscheiden sind besondere gesetzliche Fälle, etwa § 1a KSchG oder die gerichtliche Auflösung nach §§ 9 und 10 KSchG. Bei Verhandlungen kommt es auf die konkrete Ausgangslage an. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel:
- Erfolgsaussichten gegen die Kündigung
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Position und Vergütung
- Prozessrisiken
- wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
- Interesse an einer schnellen Einigung
Eine realistische Einschätzung ist wichtig, damit weder zu niedrig verhandelt noch mit unrealistischen Erwartungen gestartet wird.
[ Abfindung ist nicht alles ]
Die Gesamtlösung zählt
Neben der Abfindung können auch Zeugnis, Freistellung, Resturlaub, offene Überstunden, Bonuszahlungen, Provisionen oder der genaue Beendigungszeitpunkt wichtig sein.
Vor einer Unterschrift sind auch mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld zu prüfen. Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III und ein Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung nach § 158 SGB III haben unterschiedliche Voraussetzungen. Entscheidend sind unter anderem die Gründe der Beendigung, die Vereinbarung und die maßgebliche Kündigungsfrist. Nicht jede Abfindung oder Vereinbarung hat dieselben Folgen.
[ Erstes Angebot prüfen ]
Nicht vorschnell zustimmen
Sinnvoll ist es, zunächst die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag rechtlich einzuordnen. Erst danach lässt sich bewerten, ob das Angebot angemessen ist oder ob nachverhandelt werden sollte.
Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit, unklarer Kündigungsbegründung oder drohender Kündigungsschutzklage kann Verhandlungsspielraum bestehen.
[ Wann Verhandlungen aussichtsreich sind ]
Starke Position erkennen
Auch ein belastetes Arbeitsverhältnis kann dazu führen, dass eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoller ist als ein langer Streit.
[ Wie Kübler Rechtsanwälte unterstützt ]
Prüfung, Strategie und Verhandlung
Geprüft werden insbesondere Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erfolgsaussichten, wirtschaftliche Folgen und mögliche Zusatzpunkte wie Zeugnis, Freistellung oder offene Ansprüche.
Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das sollten Sie für die erste Prüfung bereithalten
- Das Kündigungsschreiben, falls vorhanden, und das Datum, an dem Sie es tatsächlich erhalten haben
- Den Arbeitsvertrag mit Änderungen sowie aktuelle Angaben zu Ihrer Vergütung
- Ein schriftliches Abfindungsangebot oder den Entwurf des Aufhebungsvertrags
- Den bisherigen Schriftwechsel und eine Übersicht der vom Arbeitgeber genannten Termine
Notieren Sie den Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses und Ihre Vorstellungen zur Beendigung. Teilen Sie auch mit, ob Ihnen neben der Abfindung etwa Zeugnis, Freistellung oder die Regelung offener Vergütung besonders wichtig sind.
[ Für wen ist das relevant? ]
Arbeitnehmer bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmer, die eine Abfindung verhandeln möchten oder ein entsprechendes Angebot erhalten haben. Besonders relevant ist die Prüfung bei:
- Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Beendigungsverhandlungen
- Streit über Zeugnis, Freistellung oder Resturlaub
- Unsicherheit über die Höhe der Abfindung
[ Regional für Sie da ]
Abfindung in Giengen und Heidenheim verhandeln
Je nach Fall kann die Beratung persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
Häufige Fragen Abfindung verhandeln
Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Wovon hängt die Höhe einer Abfindung ab?
Sollte ich das erste Angebot des Arbeitgebers annehmen?
Spielt bei einer Abfindung auch das Zeugnis eine Rolle?
Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Ihr Fachanwalt Andreas Kübler