Entscheidend ist, wie stark die eigene Position ist. Dabei spielen Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit, Prozessrisiken, Verhandlungsdruck und die wirtschaftliche Gesamtsituation eine Rolle.
[ Themen- & Leistungsübersicht ]
[ Wann eine Abfindung möglich ist ]
Nicht automatisch, aber oft verhandelbar
Je angreifbarer eine Kündigung erscheint oder je größer das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Lösung ist, desto besser kann die Verhandlungsposition sein.
[ Wovon die Höhe abhängt ]
Der Einzelfall entscheidet
Eine feste Regel für die Höhe einer Abfindung gibt es nicht. Entscheidend ist immer die konkrete Ausgangslage. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel:
- Erfolgsaussichten gegen die Kündigung
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Position und Vergütung
- Prozessrisiken
- wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
- Interesse an einer schnellen Einigung
Eine realistische Einschätzung ist wichtig, damit weder zu niedrig verhandelt noch mit unrealistischen Erwartungen gestartet wird.
[ Abfindung ist nicht alles ]
Die Gesamtlösung zählt
Neben der Abfindung können auch Zeugnis, Freistellung, Resturlaub, offene Überstunden, Bonuszahlungen, Provisionen oder der genaue Beendigungszeitpunkt wichtig sein.
Eine scheinbar gute Abfindung kann wirtschaftlich schlechter sein, wenn andere Punkte nachteilig geregelt sind.
[ Erstes Angebot prüfen ]
Nicht vorschnell zustimmen
Sinnvoll ist es, zunächst die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag rechtlich einzuordnen. Erst danach lässt sich bewerten, ob das Angebot angemessen ist oder ob nachverhandelt werden sollte.
Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit, unklarer Kündigungsbegründung oder drohender Kündigungsschutzklage kann Verhandlungsspielraum bestehen.
[ Wann Verhandlungen aussichtsreich sind ]
Starke Position erkennen
Auch ein belastetes Arbeitsverhältnis kann dazu führen, dass eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoller ist als ein langer Streit.
[ Wie Kübler Rechtsanwälte unterstützt ]
Prüfung, Strategie und Verhandlung
Geprüft werden insbesondere Kündigung, Aufhebungsvertrag, Erfolgsaussichten, wirtschaftliche Folgen und mögliche Zusatzpunkte wie Zeugnis, Freistellung oder offene Ansprüche.
Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
[ Für wen ist das relevant? ]
Arbeitnehmer bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmer, die eine Abfindung verhandeln möchten oder ein entsprechendes Angebot erhalten haben. Besonders relevant ist die Prüfung bei:
- Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Beendigungsverhandlungen
- Streit über Zeugnis, Freistellung oder Resturlaub
- Unsicherheit über die Höhe der Abfindung
[ Regional und bundesweit ]
Abfindung in Giengen und Heidenheim verhandeln
Je nach Fall kann die Beratung persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
Häufige Fragen Abfindung verhandeln
Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Wovon hängt die Höhe einer Abfindung ab?
Sollte ich das erste Angebot des Arbeitgebers annehmen?
Spielt bei einer Abfindung auch das Zeugnis eine Rolle?
Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Ihr Fachanwalt Andreas Kübler