Wichtig ist: Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam. Je nach Einzelfall können formelle Fehler, fehlende Kündigungsgründe, eine fehlerhafte Sozialauswahl oder besondere Schutzrechte eine Rolle spielen.
[ Themen- & Leistungsübersicht ]
[ Erste Schritte nach der Kündigung ]
Schnell handeln, nichts vorschnell unterschreiben
Nach einer Kündigung zählt vor allem der Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Schreiben zugegangen ist. Davon können wichtige Fristen abhängen. Deshalb sollten Sie die Situation nicht „erst einmal abwarten“, sondern möglichst früh prüfen lassen.
Wichtig ist jetzt:
- Kündigungsschreiben und Umschlag aufbewahren
- Datum des Zugangs notieren
- Arbeitsvertrag, Abmahnungen und Lohnabrechnungen sichern
- keine Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung ungeprüft unterschreiben
- kurzfristig klären lassen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist
Ein ruhiges, strukturiertes Vorgehen ist meist besser als eine schnelle Reaktion aus dem ersten Schock heraus.
[ Ist die Kündigung wirksam? ]
Nicht jede Kündigung hält
einer Prüfung stand
Typische Angriffspunkte sind formelle Fehler, eine fehlende soziale Rechtfertigung, eine fehlerhafte Sozialauswahl oder eine nicht ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats. Auch besondere Schutzrechte, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit oder Betriebsratstätigkeit, können entscheidend sein.
Kurz gesagt: Ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt, hängt vom konkreten Fall ab – aber genau diese Prüfung sollte früh erfolgen.
[ Wann sich eine Prüfung besonders lohnt ]
Wenn Kündigungsschutz, Abfindung oder Zeugnis wichtig sind
Häufig geht es nicht nur darum, den Arbeitsplatz zu erhalten. In vielen Fällen steht eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund – etwa eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis, eine saubere Freistellungsregelung oder die Klärung offener Ansprüche.
Gerade deshalb sollte die Kündigung nicht isoliert betrachtet werden, sondern gemeinsam mit den Folgen für Einkommen, Arbeitslosengeld, Zeugnis und berufliche Perspektive.
[ Abfindung nach Kündigung ]
Kein Automatismus, aber oft Verhandlungssache
Wichtig ist dabei: Die Abfindung ist nur ein Teil des Gesamtpakets. Auch Zeugnis, Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung oder offene Ansprüche sollten mitgedacht werden.
[ Vorsicht bei Aufhebungsvertrag ]
Nicht unterschreiben,
bevor die Folgen klar sind
Manche Arbeitgeber verbinden eine Kündigung mit dem Angebot, einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu unterschreiben. Das kann sinnvoll sein – kann aber auch erhebliche Nachteile haben. Problematisch sind vor allem:
- mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld
- unklare Abfindungsregelungen
- ungünstige Freistellung
- offene Urlaubs- oder Überstundenfragen
- nachteilige Zeugnisformulierungen
- zu weitgehende Ausgleichsklauseln
Wer hier vorschnell unterschreibt, kann wichtige Rechte verlieren. Eine Prüfung vor der Unterschrift ist deshalb besonders wichtig.
[ Wie Kübler Rechtsanwälte unterstützt ]
Klarheit, Strategie und Verhandlung
Ziel ist nicht immer ein langer Rechtsstreit. Oft geht es darum, schnell Klarheit zu schaffen, die eigene Position zu sichern und eine faire Lösung zu erreichen.
[ Für wen ist das relevant? ]
Arbeitnehmer mit Kündigung oder Kündigungsandrohung
Diese Seite richtet sich besonders an Arbeitnehmer, die bereits eine Kündigung erhalten haben oder bei denen eine Kündigung angekündigt wurde. Relevant ist die Prüfung insbesondere bei:
- ordentlicher Kündigung
- fristloser Kündigung
- betriebsbedingter Kündigung
- verhaltensbedingter Kündigung
- Kündigung während Krankheit
- Kündigung in der Probezeit
- Kündigung mit gleichzeitigem Aufhebungsvertrag
- Wunsch nach Abfindung oder sauberer Beendigung
[ Regional und bundesweit ]
Arbeitsrecht in Giengen und Heidenheim
Die Beratung kann je nach Fall persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.
Häufige Fragen Kündigung erhalten
Was muss ich nach einer Kündigung zuerst tun?
Wie lange kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Ist eine Kündigung automatisch wirksam?
Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ihr Fachanwalt Andreas Kübler